Auf der Freifläche im neuen Teil des Kernstadt-Friedhofs in Haigerloch wird ein muslimisches Grabfeld ausgewiesen. Dieses erstreckt sich von der oberen Hecke bis zur Ruhebank. Foto: Selinka

Die vom Gemeinderat beschlossene Neufassung der Friedhofssatzung mit Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung macht dies in Haigerloch jetzt möglich.

Von der muslimischen Gemeinde der Selimiye Moschee Haigerloch, beheimatet im früheren Haigerlocher Bahnhof, kam der Antrag, künftig in Haigerloch auf einem Friedhof ein muslimisches Grabfeld auszuweisen. Ein solches gibt es bereits in größeren Städten, beispielsweise in Balingen auf dem städtischen Friedhof.​

 

Mit der Bestattung in der Wahlheimat muslimischer Glaubensangehöriger, falls gewünscht, werden teure Überführungen in deren Ursprungsländern vermieden und die in Haigerloch wohnenden Angehörigen können die Grabstätte vor Ort besuchen. Ohnehin sind die meisten Muslime der heutigen Generation in Deutschland zur Welt gekommen und haben hier ihren Lebensmittelpunkt.​

Blick in Richtung Mekka​

Mit dem Erlass der neuen Friedhofssatzung durch den Gemeinderat wurde die Regelung getroffen, dass es künftig auf dem Friedhof in der Kernstadt ein muslimisches Grabfeld für Erdbestattungen geben soll. Dieses ist allerdings nur für die Beerdigung verstorbener muslimischer Bürger aus der Stadt Haigerloch vorgesehen. In besonderen Fällen kann die Stadt dort aber eine Bestattung anderer Verstorbener zulassen.​

Laut Beschluss des Kernstadt-Ortschaftsrates soll das Grabfeld auf der bisher noch freien Fläche des Erweiterungsteils angelegt werden, dort, wo von der Aussegnungshalle aus gesehen rechts die üblichen Familienwahlgräber angelegt sind. In der Neufassung der Satzung ist festgelegt, dass die Stadt die Gräber ausheben und zufüllen lässt. Die Grabausrichtung erfolgt entsprechend religiöser Vorstellungen in Richtung Mekka, also nach Osten. Abweichend von der allgemeinen Pflicht zur Bestattung in einem Sarg ist die Bestattung in diesem Grabfeld in einem Leichentuch zulässig, sofern dies gewünscht wird. Für den Transport Verstorbener bis zur Grabstätte sind allerdings geschlossene Särge zu verwenden. Erst dort werden die Verstorbenen aus dem Sarg gehoben und in das Leichentuch gehüllt. Dabei sind die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und der Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere beim Abstützen der Grabstätte, einzuhalten.​

Ist auch für nicht-muslimische Personen eine Bestattung in einem Leichentuch möglich, sofern dies gewünscht wird?, kamen Fragen im Haigerlocher Ortschaftsrat auf. Ja, antwortet die städtische Hauptamtsleiterin Julia Schneider: „Falls jemand aus weltanschaulichen und religiösen Gründen einen Antrag auf Bestattung in einem Leichentuch stellt, werden wir diesen Antrag nicht ablehnen. Allerdings bleibt auch bei diesen Verstorbenen grundsätzlich die Sargpflicht bis zur Begräbnisstätte erhalten.“​

Wissenswertes

Grab
 Ein muslimisches Grab ist ein einfaches Grab, in dem ein Verstorbener bestattet werden kann. Die rituelle Waschung des Toten kann auf dem Friedhof nicht durchgeführt werden. Die Gestaltung der Grabstätten richtet sich nach den Vorgaben in der Friedhofsatzung.​Die Grabnutzungsgebühr in diesem Grabfeld beträgt neu 3025 Euro zuzüglich der üblichen Bestattungsgebühren von rund 707 Euro und der Nutzung der Leichenhalle mit 437 Euro.​

Ruherecht
 Ein ewiges Ruherecht wird nicht eingeräumt, kann im weiteren Sinne jedoch durch eine Verlängerungsoption gewährt werden. Dabei kann das Nutzungsrecht erneut, entweder für einen Teil oder die gesamte Dauer der ersten Nutzungszeit, erworben werden. Eine weitere Verlängerung des Nutzungsrechts liegt im Ermessen der Stadt.​