Die geänderte Friedhofssatzung in Seewald sieht enorme Gebührensprünge vor. (Symbolfoto) Foto: Beate Marschall

Nach 17 Jahren ohne Änderung passt die Gemeinde Seewald die Friedhofssatzung an – mit enormen finanziellen Konsequenzen für Bürger.

Die Friedhofsordnung und die Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Seewald standen auf dem Prüfstand und mussten neu kalkuliert werden.

 

Bürgermeister Dominic Damrath erklärte im Gemeinderat, dass die Gebühren letztmals im Jahr 2008 angepasst worden seien, daher seien nun große Gebührensprünge zwingend notwendig. Ebenso hatte die Rechtsaufsichtsbehörde die Überarbeitung mehrfach angemahnt, so dass nun Kämmerer Erik Beckmann die neuen Zahlen präsentieren konnte. Nicht nur die Gebühren mussten nach so einer langen Zeit angepasst werden, auch inhaltliche Definitionen wurden zeitgemäß formuliert.

Beckmann erklärte, dass man insbesondere bei den Ruhezeiten und den Nutzungszeiten Anpassungen vorgenommen habe, auch die Öffnungszeiten seien definiert worden.

Satzung im Januar in Kraft

„Aufgrund der allgemeinen Haushaltslage schlagen wir mindestens eine Gebührendeckung von 80 Prozent vor“, erklärte der Kämmerer. Da sich die Gebühren nun schon deutlich erhöhen würden, wolle man aber auf die Einbeziehung der Verluste der vergangenen fünf Jahre verzichten. Im Jahr 2024 habe der Verlust bei rund 78 000 Euro im Friedhofswesen gelegen. Insgesamt gingen der Aufwand und die Ertragslage auseinander.

Bei einer Kostendeckung von 80 Prozent wird zum Beispiel der Preis für ein Einzelgrab von bisher 700 Euro bei einer Nutzungsdauer von 30 Jahren auf rund 1660 Euro bei einer verkürzten Nutzungsdauer von 25 Jahren steigen. Ein ähnlicher Anstieg wurde vom Gemeinderat auch bei den weiteren Bestattungsarten und Gebühren mehrheitlich bei einer Enthaltung beschlossen. Die Satzung tritt damit zum 1. Januar in Kraft.

Abweichend wurde beschlossen, dass der Erwerb eines Kindergrabs für ein Kind unter zehn Jahren maximal 500 Euro kosten soll. Bei einer Bestattung im Ruhehain und bei den Bestattungsgebühren wurde eine Kostendeckung von 100 Prozent beschlossen. Ebenso soll für Auswärtige ein Kostendeckungsgrad von 100 Prozent angesetzt werden.

Ein altes Versäumnis

Bürgermeister Damrath betonte nochmals, dass nun das Versäumnis der letzten 17 Jahre als Konsequenz solche Gebührenhöhen zur Folge habe. „Wir haben eine Verantwortung dem Bürger gegenüber und müssen versuchen, kostendeckend zu wirtschaften“, so Damrath.

Gemeinderat Simon Pfeifle (Vereinigter Seewald) sprach sich für eine längere Nutzungsdauer bei Kindergräbern aus, hier bräuchten die Angehörigen eine längere Zeit als Anlaufstelle. „Das Kindergrab kann jederzeit verlängert werden“, erklärte Kämmerer Beckmann. Bürgermeister Damrath warf ein, dass je nach Bodenbeschaffenheit auch entsprechende Ruhezeiten eingehalten werden müssten. Selbstverständlich würden alle Nutzungsrechte von früheren Gräbern bestehen bleiben, ein früheres Abräumen von Gräbern sei auf Antrag aber möglich.