Oberhalb von der Falkensteiner Kapelle kommt schon bald ein Bestattungswald. Foto: Ziechaus

Eine überarbeitete Friedhofssatzung und eine für den Bestattungswald Falkensteiner Ruh wurde vom Ortschaftsrat beschlossen.

Die Friedhofsordnung für die städtischen Friedhöfe in Schramberg wurde überarbeitet und eine eigene Satzung für den Bestattungswald Falkensteiner Ruh im Ortschaftsrat vorgestellt.

 

Für die Friedhofssatzung gab es redaktionelle Änderungen, die besonders die Räumung von Grabstellen betrifft, erklärte Alexander Mönch von der Abteilung Umwelt und Technik.

Neu erstellt habe man eine Satzung für den Bestattungswald Falkensteiner Ruh als Teil der öffentlichen Einrichtung „Friedhöfe“ der Stadt Schramberg. Er liegt am bewaldeten Hang oberhalb der Falkensteiner Kapelle in der Berneckstraße in Schramberg.

Graf als Betreiber

Auf einer Teilfläche und einer etwas kleineren Erweiterungsfläche von insgesamt etwa fünf Hektar wird der Bestattungswald ausgewiesen. Betreiberin ist die Forstverwaltung Graf von Bissingen mit der maximalen Nutzungszeit bis 31. Dezember 2095.

Angeboten werden Familienruhestätten für bis zu 18 Urnen, Einzelruhestätten an einer Gemeinschaftsruhestätte, Basisruhestätte, Engelsbaum für Kinder bis drei Jahre und Sozialgrab. Jede Ruhestätte wird mit einem einheitlichen Namensschild gekennzeichnet. Weitere Grabmale, Gedenkstätten oder Anpflanzungen sind nicht möglich. Die Pflege des Bestattungswalds und der Ruhestätten erfolgt ausschließlich durch die Betreiberin.

Biologisch abbaubare Urnen

Die Kosten für die Ruhestätten liegen zwischen 500 Euro für ein Sozialgrab bis 12 900 Euro für eine Familienruhestätte mit bis zu 18 Urnen. Der Bestattungswald soll naturbelassen bleiben und nicht verändert werden. Für die Bestattung sind ausschließlich biologisch abbaubare Urnen mit der Asche der Verstorbenen zugelassen. Die Begrenzung des Bestattungswaldes werden an durchführenden Wanderwegen markiert.