Der Mann litt unter einer extremen Drogensucht. (symbolfoto) Foto: © Chokniti – stock.adobe.com

Die Drogen bestellte er sich im Darknet, der Internet-Plattform für illegale Geschäfte, die meisten konsumierte er selbst, etwa ein Drittel verkaufte er. Da es nicht das erste Mal war, wurde ein Mann vom Freudenstädter Amtsgericht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Freudenstadt - "Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Handel in nicht geringer Menge" lautete die Anklage. "Ich habe mein Leben durch Drogen kaputt gemacht", sagt der Angeklagte bei der Verhandlung. Jetzt sei er aber seit mehreren Monaten clean, wolle ein anderes Leben beginnen. "Das Gefängnis ist voller Drogen", sagt er. Doch das Gericht schickt ihn erneut in Haft: Zwei Jahre und sechs Monate sowie ein Jahr und drei Monate lautet das Urteil. Aus formal juristischen Gründen gibt es zwei getrennte Urteile.

Ursprünglich stammt der Verurteilte, Jahrgang 1988, aus Hoyerswerda in Sachsen, ist aber seit längerem im Raum Freudenstadt ansässig, einen erlernten Beruf habe er nicht, erklärt er – wegen eines anderen Drogenurteils sitzt er seit Oktober vergangenes Jahres in Pforzheim in Haft.

"Ich habe mit 13/14 Jahren mit Drogen angefangen, mit Marihuana", erzählt er. "Ich wollte damals cool sein und dazugehören." Doch in den vergangenen Jahren habe er vor allem Amphetamine konsumiert, also Aufputschmittel, die in großer Menge eine stark euphorisierende Wirkung haben. Über Jahre hinweg sei er jederzeit unter Drogen gewesen, "von morgens bis abends, ohne Pause, ich war total durch den Wind".

Angeklagter zeigt sich geständig

Seine Schulden beziffert der Mann auf 30.000 bis 40.000 Euro, so genau wisse er das nicht. Das Amphetamin habe er aus den dunklen Kanälen des Internets bestellt, finanziert habe er dies mit seinen Einnahmen durch Hartz 4. "Sobald Hartz 4 gekommen ist, habe ich bestellt", zeitweise habe er das gesamte Geld wegkonsumiert. Bestellt wurden meist jeweils 100 oder 150 Gramm hochwertige Amphetamine, den größten Teil habe er selbst konsumiert, schätzungsweise ein Drittel habe er verdealt.

Wie viel Geld er dadurch verdient habe, könne er nicht sagen. "Sie haben sicher nicht Buch geführt, nehme ich an", kommentiert die Richterin Jennifer Dallas-Buob. Zur Veranschaulichung zeigt die Richterin Bilder. "Indoor-Pflanzungen im Kleiderschrank", gemeint sind Haschisch- und Marihuanapflanzen, "Umschläge mit Amphetaminbeuteln im Kühlschrank", zudem seien mehrere Handys sichergestellt worden, über die die Drogen bestellt und bezahlt worden seien.

Da sich der Angeklagte vollständig geständig zeigt, sind Zeugenaussagen eher eine Formsache und schnell beendet. Ein Kriminalbeamter, der in der Sache ermittelte und den Beschuldigten bereits seit längerem kennt, war nach dessen Festnahme im vergangenen Jahr über den Zustand des Angeklagten geradezu schockiert. "Er ist einfach fertig gewesen." Die Staatsanwältin fordert drei Jahre Haft sowie ein Jahr und sechs Monate Haftstrafe, jeweils ohne Bewährung. Es handele sich um härtere Drogen, er habe Monat für Monat verkauft, er sei bereits einschlägig vorbestraft und habe eine erhebliche kriminelle Energie bewiesen.

Anwältin wirbt für "menschliche Seite"

Ganz anders betrachtet die Verteidigerin den Fall. Sie betont vor allem die extreme Drogensucht und den psychischen Zustand ihres Mandanten. "Wir können es uns nicht vorstellen, was in einem Menschen vorgeht", der derart abhängig ist. Geradezu leidenschaftlich wirbt sie dafür, den Fall "von seiner menschlichen Seite" zu betrachten. Zwar wisse der Beschuldigte, dass er für seine Taten geradestehen müsse, Aber: "Was bringt ihm eine Freiheitsstrafe?" fragt die Verteidigerin rhetorisch.

"Es gibt ganz verschiedene Weisen, auf einen solchen Fall zu schauen", meint denn auch die Richterin. Es gebe die juristische Seite und es gebe "die Menschen hinter den Taten". Beide Seiten seien wichtig, beide Seiten müssten bei einem Urteil bedacht werden. Zwar habe der Angeklagte einen Großteil der Drogen selbst konsumiert, aber durch den Verkauf habe er auch anderen Menschen geschadet. Auch sei erst im vergangenen Jahr eine Strafe verhängt worden, "doch Sie haben weitergemacht". Auch gebe es keine positive Prognose, daher auch keine Bewährung.