Vor allem mit Marihuana soll der Angeklagte gehandelt haben. Foto: © Xhico – stock.adobe.com

Ein Drogenhändler aus dem Raum Freudenstadt hat es tatsächlich geschafft, ein Minus zu erwirtschaften und wurde dann noch von der Polizei erwischt.

Freudenstadt - Der junge Mann auf der Anklagebank wirkt intelligent und eloquent, er war lange Zeit Koch, demnächst will er studieren.

 

Die Anklage vor dem Amtsgericht Freudenstadt lautet Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, unerlaubter Handel in nicht unbeträchtlicher Menge sowie Beihilfe zum Handel. Für den jungen Mann und seine Pläne steht viel auf dem Spiel.

Marihuana für 5500 Euro

Es heißt, der Beschuldigte habe zwischen März und Juni 2020 "einen schwunghaften Handel vor allem mit Marihuana betrieben", dabei habe er mit zwei anderen Dealern kooperiert, einmal sei es um den Kauf von einem Kilogramm Marihuana gegangen. Kaufpreis: 5500 Euro.

Doch später wird auch klar werden, dass der Angeklagte bei der gemeinsamen Aktion kein Glück gehabt hatte – er habe dabei sogar Verluste hinnehmen müssen, sei von anderen Dealern betrogen und hinters Licht geführt worden. "Mein Mandant ist geständig", meint der Verteidiger, allerdings wolle er keine weiteren Angaben machen, keine Fragen beantworten.

Polizisten zapften sein Telefon an

Als einziger Zeuge in dem Verfahren tritt ein Polizeibeamter aus Freudenstadt vor Gericht. "Zunächst wurde nicht gegen den Angeklagten ermittelt", erzählt der Beamte. Stattdessen hätten zwei andere Dealer im Visier der Polizei gestanden. Erst durch eine Telefonüberwachung sei man auf den Angeklagten aufmerksam geworden. "Er war sofort geständig", so der Beamte.

Wie der Polizist weiter berichtet, habe der Angeklagte für den Kauf des Marihuanas in Berlin eigens einen Kredit aufgenommen, doch am Ende habe er an dem Deal nichts verdient, sondern 1000 Euro Verlust gemacht.

Selbst die Staatsanwaltschaft spricht von einer "weichen Droge"

"Er war reumütig und hat alles offengelegt." Zudem, so die Richterin Jennifer Dallas-Buob, habe der Angeklagte keine Vorstrafen. Ob er denn persönlich noch weiter Marihuana konsumiere, will die Richterin dann wissen – doch dazu möchte der Angeklagte keine Angaben machen.

Die Staatsanwaltschaft spricht in ihrem Plädoyer von einem "minderschweren Fall" des Drogenhandels, zu berücksichtigen sei auch, dass es sich bei Marihuana um eine "weiche Droge" handele. Ein Jahr und zwei Monate seien daher als Strafe angemessen – diese aber zur Bewährung.

Zehn Monate auf Bewährung

Die Verteidigung betont vor allem, der Angeklagte sei von den anderen Dealern "in eine Sache hineingezogen worden", er sei ausgenutzt worden und haben sich blauäugig verhalten – die Verteidigung plädiert denn auf fünf Monate Haft mit Bewährung.

Das Urteil lautet dann auf zehn Monate mit Bewährung. "Wir gehen davon aus, das reicht, damit Sie von weiteren Taten absehen", so das Schlusswort der Richterin.