Prozess: Mann wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafe verurteilt

Weil er einem Mann seine Wohnung überlassen hatte, um Drogen zu lagern, zu verpacken und zu verkaufen, wurde ein 30-Jähriger vom Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Freudenstadt. Der Angeklagte, der erstmals wegen eines Drogendelikts vor Gericht stand, legte ein volles Geständnis zu den Tatvorwürfen ab. Er sagte, dass er im vergangenen Jahr einem anderen Mann die Möglichkeit eingeräumt hatte, in seiner Wohnung Marihuana zu "verticken". Das Betäubungsmittel wurde in der Wohnung gelagert und in kleinere Mengen umverpackt. Mit zwei Kilo Marihuana, wurde eine nicht unerhebliche Drogenmenge dort entdeckt und beschlagnahmt. Der Haupttäter berief sich auf sein Recht, die Aussage zu verweigern, und zwar wegen eines in dieser Sache gegen ihn noch ausstehenden Verfahrens und trug somit nichts zur Aufklärung der Angelegenheit bei. Ursprünglich sollten insgesamt sieben Zeugen vernommen werden. Richter Rainer Graf-Frank und die beiden Schöffen verzichteten auf die meisten Zeugenaussagen, da der Angeklagte geständig war. Dadurch erübrigte sich auch eine umfangreiche Beweisaufnahme.

Von der Polizei wurden Details bekannt gegeben. Zur Qualität des Marihuanas lieferte das Wirkstoffgutachten die Aussage, dass es sich um ein Betäubungsmittel mit siebenprozentigem THC-Gehalt und damit um eine geringe Qualität handelte.

Das Schöffengericht urteilte mit einer zehn monatigen Freiheitsstrafe mit einer Bewährungszeit von insgesamt drei Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Monate gefordert, der Verteidiger ein halbes Jahr. Positiv wirkte sich für den geständigen Mann aus, dass er Ersttäter war und Einsicht gezeigt hatte, dass er etwas falsch gemacht hatte. Lediglich ein Verkehrsdelikt und eine nicht beglichene Geldstrafe führten zu dem Gesamturteil, obwohl neun Monate laut Richter tat- und schuldangemessen gewesen wären. Das Gericht sah bei dem Ersttäter eine positive Zukunftsprognose, da er in geordneten Verhältnissen lebt, einer geregelten Arbeit nachgeht und sich von den falschen Freunden abgewendet habe.

Der Verurteilte, dessen Verteidiger bekannt gab, dass er das Urteil annehme, muss zusätzlich jeweils 2000 Euro an die Lebenshilfe und an die Stiftung Eigen-Sinn in monatlichen Raten zahlen. Diese Geldauflage soll ihm das Unrecht der Tat schmerzlich vor Augen führen, so das Gericht. Da auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtete, wurde das Urteil rechtskräftig.