Wie wenig Wasser die Flüsse und Bäche führen, wird an der Murg deutlich. Aus diesem Grund hat das Landratsamt die Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Seen untersagt. Foto: Landratsamt Foto: Schwarzwälder-Bote

Landratsamt ergreift Maßnahme wegen niedriger Pegelstände / Selbstreinigungskraft der Fließgewässer gefährdet

Kreis Freudenstadt. Die anhaltende Trockenheit und das momentan herrschende Niedrigwasser machen es erforderlich, die Gewässer des Landkreises vor weiteren ökologischen Beeinträchtigungen zu schützen. Das Landratsamt Freudenstadt hat deshalb jetzt angeordnet, dass aus den oberirdisch fließenden Gewässern im Landkreis bis zum 15. September ohne Erlaubnis kein Wasser mehr zur Bewässerung von Garten- und Rasenflächen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Grundstücken entnommen werden darf. Inhaber von Wasserrechten dürfen diese im erlaubten Umfang weiterhin nutzen.

Normalerweise, so das Landratsamt, stehe jedem der so genannte "Gemeingebrauch" an den Flüssen, Bächen und Seen zu. Dies bedeute, dass das Wasser in kleinen Mengen durch Schöpfen mit Handgefäßen zur Bewässerung des Gartens oder für Viehtränken entnommen werden darf. Wer mit einer mobilen Pumpe oder einem Fasswagen Bachwasser entnehmen will, benötige dafür eine Erlaubnis der Wasserbehörde.

Aufgrund der seit Wochen andauernden Witterung sind die Pegelstände der Gewässer im Landkreis auf kritische Werte gesunken. Auch die Regenfälle der vergangenen Tage hätten nur zu einer vorübergehenden Entspannung der Niedrigwassersituation beigetragen, so das Amt weiter. Der Wassermangel bedrohe Tiere, vor allem den Fischbestand, und Pflanzen im Uferbereich.

Wenn die Fließgewässer nicht ausreichend Wasser führen, werde auch die Selbstreinigungskraft des Gewässers gemindert und der Algenwuchs vermehre sich, heißt es in einer Pressemitteilung.

Aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung des Landratsamts Freudenstadt kann eine Zuwiderhandlung mit einem Bußgeld bis zu 100 000 Euro geahndet werden. Das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz appelliert daher an die Verantwortung jedes Einzelnen, Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen zu unterlassen. Ab sofort wird das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften auch verstärkt kontrollieren. Es ist erst das zweite Mal, dass im Landkreis Freudenstadt eine derartige Maßnahme ergriffen wird, um die Gewässer zu schützen.