Das Gericht hat die Berufung verworfen. Foto: dpa

Jugendkammer am Rottweiler Landgericht verwirft Berufung. 25-Jähriger bleibt im Gefängnis.

Kreis Freudenstadt - Kein Glück hatte der 25-Jährige, der im Dezember vergangenen Jahres wegen Geldfälschung zu einer eineinhalbjährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden war, mit seinem Rechtsmittel: Die Erste Große Jugendkammer des Rottweiler Landgerichts verwarf gestern Abend die Berufung. Das Ziel war klar: Trotz Bewährungsbruchs innerhalb kurzer Zeit und einer beachtlichen Strafkarriere sollte noch einmal die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung erreicht werden.

Die Verteidigung setzte deshalb auf eine Neubewertung des Lebensumfelds des gelernten Metzgers. Und tatsächlich erkannten sowohl die Vertreterin der Staatsanwaltschaft als schließlich auch die Kammer diese neuen Gründe zumindest teilweise an. Im Kern ging es dabei um pathologisches Glücksspiel. Schon früher sei der Mann aus dem Kreis Freudenstadt spielsüchtig gewesen. Bis zu diesem Verfahren sei das allerdings nie zur Sprache gekommen.

Spielsucht war nicht die Ursache

Was sehr wohl immer wieder Thema war, ist der Umgang mit der Wahrheit, und da sah es eher schlecht aus. Eine ganze Reihe Betrügereien, die zu einem Gesamtschaden von rund 33 700 Euro geführt hatten, handelte das Amtsgericht Freudenstadt Ende 2009 mit einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung ab. Die Staatsanwältin erinnerte, dass man seinerzeit nach einer konstruktiven "Lebensbeichte" des Angeklagten einen "Deckel draufmachen" wollte. Sprich: Die Dinge wären mit Schadenswiedergutmachung und Sozialstunden erledigt gewesen, Zeit für einen Neuanfang.

Nur fünf Wochen nach diesem Urteil begannen aber die Geldfälschungen. Es ging nicht um ganz große Beträge und zunächst vor allem um die Neugier, ob man die Täter entlarven würde. Allerdings setzte der Angeklagte mit Komplizen dann doch den einen oder anderen falschen Euro um. Wobei das gewaschene Geld nur in einem Fall in Spielautomaten gesteckt wurde.

Das war am Dienstag der Knackpunkt: Zwar hatte die Kammer keinen Zweifel daran, dass eine Spielsucht vorliege – unmittelbar vor der Sitzung war sogar die Bewilligung für eine Therapie eingegangen und im Saal saß die Mitarbeiterin einer offenen Betreuungseinrichtung, in der der Mann bis zum Therapieantritt hätte unterkommen können – doch stellte das Gericht fest, dass eben nicht die Spielsucht die Straftaten bedingt hatte. Denn ausgegeben hatte der Mann das Geld für alles Mögliche, nicht Existenzielle und schon gar nicht fürs Spiel.