An der Abzweigung ins Gewerbegebiet Sulzhau beginnt der erste Bauabschnitt in Richtung Besenfeld. Foto: Breitenreuter

Deckenerneuerung erfolgt in zwei Bauabschnitten. 1,3 Millionen Euro kostet die Maßnahme. 

Freudenstadt - In zwei Bauabschnitten wird am Montag, 17. August, die Fahrbahndecke der Bundesstraße 294 erneuert. Die Instandsetzung der Bundesstraße ist erforderlich, um weitergehende Folgeschäden zu verhindern und die Instandsetzung zu einem wirtschaftlich sinnvollen Zeitpunkt umzusetzen, teilt das Regierungspräsidium Karlsruhe mit. Die Kosten betragen rund 1,3 Millionen Euro und werden vom Bund getragen.

Der erste Bauabschnitt erstreckt sich vom Industriegebiet Sulzhau bis zur Einmündung der Landesstraße 405/ Wildbader Straße. Für diese Arbeiten ist ab Montag, 17. August, bis voraussichtlich Freitag, 11. September, eine Vollsperrung der B 294 erforderlich. Parallel wird die Fahrbahnübergangskonstruktion der Brücke über die Kreisstraße 4741 und die Bahn unter Ampelbetrieb halbseitig instandgesetzt. Die Sanierungsarbeiten an der Brücke sind vom 31. August bis 11. September geplant.

Umleitung durch Stadt

Der zweite Bauabschnitt erstreckt sich von der Bacherkreuzung bis zum Industriegebiet Sulzhau. Hierfür ist vom 14. September bis voraussichtlich 30. Oktober ebenfalls eine Vollsperrung der Bundesstraße erforderlich. Beide Bauabschnitte beginnen mit Baumfällarbeiten des Forsts der Stadt Freudenstadt. Diese werden jeweils etwa anderthalb Wochen in Anspruch nehmen. Eine Umleitung wird eingerichtet.

Für die Dauer beider Bauabschnitte führt die Umleitung für den Verkehr von der Bacherkreuzung in Richtung Besenfeld über die Stuttgarter Straße zur Ringstraße und weiter über die Wildbader Straße auf die B 294. Der Verkehr von Besenfeld wird über die Wildbader Straße zur Stuttgarter Straße mit Anschluss an die B 294 bei der Bacherkreuzung geführt. Das Gewerbegebiet Sulzhau kann während des ersten Bauabschnitts von der Bacherkreuzung her und während des zweiten Bauabschnittes aus Richtung Seewald/Pforzheim angefahren werden.