Justitia hat gesprochen, auch wenn sich mancher Widerspruch in den Aussagen nicht auflösen ließ. Foto: Archiv

19-Jähriger auch wegen Nötigung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort vor Gericht. Er muss 1000 Euro zahlen.

Freudenstadt - Ein 19-jähriger Mann musste sich im Freudenstädter Amtsgericht wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten. Er kam noch einmal glimpflich davon: Mit einer Verwarnung und einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro wurde er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.

Der Tatvorwurf, den die Staatsanwältin dem Angeklagten zur Last legte, datierte vom März dieses Jahres, als es kurz nach Mitternacht auf dem Parkplatz beim Stadtbahnhof zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Heranwachsenden kam. Der Angeklagte soll auf dem Parkgelände mit seinem Auto mit mindestens 15 Stundenkilometern auf den Geschädigten zugefahren sein.

Dieser konnte gerade noch durch einen beherzten Sprung zur Seite einen Zusammenstoß verhindern. Das Auto fuhr dann jedoch auf seinen hinter ihm stehenden Wagen auf und verursachte einen Schaden am Kennzeichen von 200 Euro. Danach soll sich der 19-Jährige vom Tatort entfernt haben, ohne sich um den Schaden zu kümmern, und damit Fahrerflucht begangen haben. Er habe versucht, einen anderen zu schädigen und sich damit der versuchten gefährlichen Körperverletzung mit anschließender Fahrerflucht schuldig gemacht, sagte die Staatsanwältin.

Der Direktor des Amtsgerichts, Axel Benz, gab dem jungen Mann auf der Anklagebank Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Ja, er sei mit einem Kumpel auf dem Parkplatz gewesen, gab er zu. Sie hätten blöde Witze gemacht, wie es halt unter Jugendlichen üblich sei, und aus Spaß den Motor aufheulen lassen. Und dann sei er von der Kupplung abgerutscht. "Das kann jedem mal passieren", meinte er.

"Als Kfz-Mechatroniker-Auszubildendem?", fragte Benz, der dem Angeklagten seine Version nicht abnahm. Bereits am Nachmittag vor der Tat sei es zwischen dem 19-Jährigen und dem Geschädigten zu einem Zwischenfall und zu Provokationen gekommen, nachdem der Angeklagte den Kläger rechts überholt haben soll und dieser daraufhin verärgert war, verlas der Richter aus dem Vernehmungsprotokoll, das unmittelbar nach der Tat aufgenommen wurde. "Sie haben wohl den starken Mann gespielt und billigend eine Verletzung oder sogar den Tod eines anderen in Kauf genommen", sagte Richter Benz.

"Ein Auto ist keine Waffe"

Er habe das nicht mit Absicht gemacht, sei nach dem Vorfall ausgestiegen und habe sich entschuldigt, erwiderte der Beschuldigte im Gerichtssaal daraufhin. Die Begegnung sei zufällig gewesen. Der geschädigte Autobesitzer sagte als Zeuge aus, der Angeklagte sei nicht nur einmal auf ihn zugefahren, sondern habe nach dem Fehlversuch den Rückwärtsgang eingelegt und sei noch mal "volle Pulle" in seine Richtung gefahren, um ihn einzuschüchtern oder zu verletzen.

Danach habe er beschleunigt und sei mit quietschenden Reifen davongefahren, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Wie es in der besagten Nacht letztlich wirklich zuging, konnte auch durch die Vernehmung von weiteren Zeugen nicht endgültig geklärt werden.

"Ein Auto ist keine Waffe, und so etwas darf man mit einem Auto nicht machen – ich kann hier auch ein Fahrverbot und den Entzug der Fahrerlaubnis in Erwägung ziehen", sagte Benz nach der Beweisaufnahme. In ihrem Plädoyer meinte die Staatsanwältin, es sei wohl zu einer zufälligen nächtlichen Konfrontation gekommen, nachdem sich die Gemüter tags zuvor bei einem Überholmanöver erhitzt hätten. Der Schaden sei verhältnismäßig gering, aber der Angeklagte hätte billigend in Kauf genommen, einen anderen zu verletzen.

Aufgrund ihres Eindrucks vom Angeklagten, der zum Tatzeitpunkt gerade 19 Jahre alt war, stimmte sie dem Vorschlag von Richter Benz zu, das Jugendstrafrecht noch anzuwenden und ihn mit einer Geldstrafe von 1000 Euro zu verwarnen. "Man kann von einem Fahrverbot absehen, weil sich der Heranwachsende seiner Sache nicht voll bewusst war", sagte die Staatsanwältin weiter, "aber ein Denkzettel muss sein."

Richter Axel Benz sah es ähnlich und verurteilte den Angeklagten wegen versuchter Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 1000 Euro, zu zahlen an die Verkehrswacht in Freudenstadt in monatlichen Raten von 100 Euro. Weder die Aussagen der Zeugen noch die des Angeklagten seien wirklich glaubhaft gewesen. Durch die Entwicklungsverzögerungen des Angeklagten könne noch das Jugendstrafrecht angewendet werden. "Sie waren nahe dran, den Führerschein zu verlieren", sagte Benz abschließend.