Einen Zebrastreifen zur Überquerung der Hirschkopfstraße gibt es bereits. Die Freie Wählervereinigung hatte beantragt auch im Einmündungsbereich der Ulanenstraße einen anzulegen. Foto: Breitenreuter

Erhebliche Zweifel an Entscheidungen: Neue Zebrastreifen und Tempo-30-Bereiche abgelehnt.

Freudenstadt - Neue Fußgängerüberwege und Tempo 30 scheinen für manche Stadträte in Freudenstadt richtige Reizthemen zu sein. Sie sorgten zumindest in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Umwelt (AIU) für gehörig Zoff. Die Freie Wählervereinigung im Freudenstädter Gemeinderat hatte bei den Haushaltsplanberatungen den Antrag gestellt, zur Querung der Schömberger Straße zum Rosenweg, zwischen den Überwegen Hirschkopfstraße und der Seniorenwohnanlage Jägerhof und an der Kreuzung Hirschkopfstraße/Ulanenstraße gesicherte Überwege für Fußgänger zu schaffen. Außerdem sollte nach Wunsch der FWV geprüft werden, ob die Straßenquerung auf der Bahnhofstraße bei der Hartranft-Grundschule durch entsprechende Schilder oder ein Dauerblinklicht sicherer gemacht werden kann.

Im AIU erläuterte Christoph Gerber, Leiter des neuen Baurechts- und Ordnungsamts, dass die Verkehrsschau an allen drei Stellen neue Zebrastreifen abgelehnt habe, ebenso eine zusätzliche Sicherung des Überwegs auf der Bahnhofstraße. Dabei hob er hervor, dass zur Anlegung eines Fußgängerüberwegs genaue Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dazu gehören Fahrzeugzahlen von 200 bis 300 Autos pro Stunde in Spitzenzeiten, verbunden mit 50 bis 100 Fußgängerquerungen.

Alternativvorschläge gefordert

Die Begründungen für die Ablehnung wollte vor allem Stadtrat Friedrich Volpp (FWV) so nicht akzeptieren. Nicht nur an gesetzlichen Vorschriften dürfe die Schaffung von Überwegen gemessen werden, sondern man müsse auch die Gefährlichkeit für die Fußgänger in Betracht ziehen. Volpp forderte, dass sich die Verkehrsschau nochmals mit allen Punkten befasst und Alternativvorschläge zu Zebrastreifen, beispielsweise Querungshilfen, macht.

SPD-Stadtrat Karl Müller verkämpfte sich in der Sitzung ebenfalls für mehr Sicherheit für die Fußgänger und konnte die Argumente der Verkehrsschau nicht nachvollziehen. Deshalb forderte er eine Auflistung, wieviele Anträge des Gemeinderats von der Verkehrsschau bereits abgelehnt wurden. Ihn störe, dass Ablehnungen bei der Verkehrsschau anscheinend Gang und Gäbe seien. Oberbürgermeister Julian Osswald lehnte dies aber ab. So kamen im Verlauf der AIU-Sitzung sogar Zweifel an der richtigen Zusammensetzung der Verkehrsschau auf. Stadträtin Kerstin Forster (FWV) zitierte aus einem Gesetz, nach dem bei einer Verkehrsschau eigentlich auch sachkundige Bürger und nicht nur Verkehrsexperten dabei sein müssten.

OB Julian Osswald hatte Mühe, die hitzige Diskussion wieder zu beruhigen und schlug vor, dass sich die Verwaltung nochmals mit Lösungsmöglichkeiten für die Schömberger Straße und die Einmündung Ulanen-/Hirschkopfstraße beschäftigt. Diese Vorschläge wolle man dann nochmals mit der Verkehrsschau abklären. Dagegen gab es keinen Widerspruch.

Stadtrat Martin Franz (Bürgeraktion) warf in die Diskussion ein, dass es bei den Verkehrsschauen immer nur um Autos gehe. Er erinnerte daran, dass seine Fraktion schon lange mehr Beschränkungen auf Tempo 30 wolle. Wenn die Stadt bei diesem Thema einsteige, wären manch andere Probleme gelöst, meinte er.

Das war das Stichwort für die nächste Diskussion, denn die FWV hatte in einem weiteren Antrag gefordert, die Geschwindigkeit an Schulen und Kindergärten auf Tempo 30 zu reduzieren. Auch das wurde an drei Stellen (Hartranft-Grundschule, Theodor-Gerhardt-Grundschule und Falkenrealschule) von der Verkehrsschau geprüft und an allen drei Stellen abschlägig beschieden.

Auch diese Entscheidung löste eine ähnliche Diskussion wie über die Zebrastreifen aus. Und wieder waren es Kerstin Forster und Karl Müller, die anderer Meinung als die Verkehrsschau waren. Für den Bereich um die Hartranftschule, meinte Stadträtin Forster, müsste es möglich sein, eine Ermessensentscheidung zu treffen. "Es tut doch niemand weh", hob sie hervor. Die Geschwindigkeitsbegrenzung müsse auf der Bahnhofstraße aber bis hinter die Falkenrealschule eingerichtet werden, ergänzte Stadtrat Müller. Nachdem OB Julian Osswald zwischenzeitlich betont hatte, dass ihm die Arbeit in einem Gremium so keinen Spaß mache, einigte sich der Ausschuss mit der Verwaltung schließlich, dass die Stadt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bahnhof- und Turnhallestraße um die Hartranftschule nochmals prüft.

Die Begründungen der Verkehrsschau für die Ablehnung von neuen Zebrastreifen waren vielschichtig. Nachfolgend einige Auszüge:

u Schömberger Straße, Höhe Rosenweg: Die Verkehrszahlen werden nicht erreicht. Ein Überweg könnte nicht direkt von der Parkplatzausfahrt zum Rosenweg angelegt werden. Er müsste ein Stück stadtauswärts verlegt werden, was bedeutet, dass der Fußgänger einen Umweg in Kauf nehmen müsste, wozu er erfahrungsgemäß nicht bereit sein wird.

u Wildbader-/Hirschkopfstraße, zwischen Ulanenstraße und Oberlinweg: Fußgängerüberwege dürfen nicht in der Nähe von Lichtsignalanlagen (Bahnübergang) eingerichtet werden. Für den übrigen Bereich wurde festgestellt, dass Fußgänger überall die Fahrbahn queren und wohl kaum einen Umweg bis zu einem Zebrastreifen in Kauf nehmen würden. Im Bereich der breiten Wildbader Straße müsste die Fahrbahn für einen Zebrastreifen eingeengt werden.

u Ulanenstraße bei der Einmündung aus der Hirschkopfstraße:

Beim Einmündungsbereich handelt es sich um einen breiten Trichter, da die Strecke auch als Umleitung für den Schwerverkehr genutzt wird. Ein Fußgängerüberweg müsste daher weiter nach unten in die Ulanenstraße verlegt werden, da er nicht direkt in diesem Einmündungsbereich angelegt werden darf.

u Fußgängerüberweg Bahnhofstraße: Eine Beschilderung ist vorhanden und ordnungsgemäß angebracht. Von den Mitgliedern der Verkehrsschau wird bezweifelt, ob ein Dauerblinklicht zur zusätzlichen Verkehrssicherheit beiträgt, da mit der Zeit ein Gewöhnungseffekt entsteht. Der vorhandene Fußgängerüberweg hat in der Mitte eine Aufstellfläche, was eine erhöhte Sicherheit für den Fußgänger bedeutet.