Sechs Corona-Patienten befinden sich auf der Intensivstation in Freudenstadt. (Symbolfoto) Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa

Einrichtungen erlassen Besuchsverbot. Viele Ärzte und Pflegekräfte krank.

Kreis Freudenstadt - In den Krankenhäusern in Freudenstadt und Horb verschärft sich die Lage weiter. Die Entwicklungen im Überblick.

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Covid-19-Patienten:

Aktuell befinden sich im Klinikum Freudenstadt 14 Patienten, die positiv auf 14 Covid-19 getestete sind, auf Isolierstation. Dazu kommen sechs Corona-Patienten auf der Intensivstation. Vier davon werden beatmet, teilen die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt (KLF) mit.

Intensivstation:

Auf einer zweiten Intensivstation, die für andere Patienten eingerichtet wurde, befanden sich am Freitag drei Patienten. Davon werde ein Patient beatmet.

Personallage:

Die Zahl der Ärzte und Pflegekräfte, die sich krank gemeldet haben, steigt ebenfalls. Die KLF reagiert mit weiteren Einschränkungen von Leistungen. "Ärzte und Pflegekräfte werden sich aus Kapazitätsgründen überwiegend um lebensbedrohlich Erkrankte und auf deren Versorgung konzentrieren müssen", so die KLF. Das schließe auch die Versorgung in der Notaufnahme mit ein.

Notaufnahme:

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Notfälle vollumfänglich und umgehend behandelt würden. Die Geschäftsführung und ärztliche Leitung bitten jedoch aus Rücksicht auf die schwer Erkrankten und deren Versorgung, die Notaufnahme nur in dringenden Notfällen aufzusuchen. An den Wochenenden und an Feiertagen stehe Patienten mit leichteren Erkrankungen die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung, Telefon 116 117.

Besuchsverbot:

Aufgrund der sich "weiter zuspitzenden Situation" folge die KLF den Empfehlungen der Baden-Württembergischen Krankengesellschaft und spreche ein generelles Besuchsverbot aus. Die Regelung gilt ab Samstag, 19. Dezember. An Heiligabend, 24. Dezember, dürfen jedoch Besuche stattfinden. Dabei gelte: Jeder Patient darf einen Besucher empfangen.

Ausnahmen:

Ausnahmen vom generellen Besuchsverbot seien in Absprache mit den behandelnden Ärzten möglich. Besucht werden könnten weiterhin lebensbedrohlich erkrankte und palliativ betreute Patienten. Außerdem dürfen Frauen, die ein Kind zur Welt bringen, von einer Person begleitet werden.

Regeln für Besucher:

Das Tragen einer FFP-2-Maske ist für alle Besucher verpflichtend. Gemäß der Corona-Verordnung sind Krankenhäuser dazu verpflichtet, ein Besucherregister zu führen. Ab Montag, 21. Dezember, erfolgt diese Registrierung im Klinikum Freudenstadt und in der Klinik für Geriatrische Rehabilitation Horb in digitaler Form. Am Einlass kann mit dem Smartphone ein QR-Code gescannt werden. Für Besucher ohne Smartphone liegen jedoch auch Formulare aus.

Kontaktmöglichkeiten:

Damit Patienten auch über die Feiertage Kontakt zu ihren Angehörigen halten können, stellt die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH allen stationären Patienten Telefon und W-LAN weiterhin kostenfrei zur Verfügung.