Verfahren am Amtsgericht auf nächstes Jahr vertagt. Opfer erscheint nicht zur Verhandlung.
Freudenstadt - Um Tritte und eine gebrochene Nase ging es bei einer Verhandlung am Amtsgericht Freudenstadt. Doch da zwei wichtige Zeugen nicht erschienen, wurde der Prozess auf nächstes Jahr vertagt.
Eine Einstellung des Verfahrens lehnten Richter und Staatsanwalt ab. Angeklagt war eine 30-Jährige aus Freudenstadt, die einem Mitbewohner einen Tritt versetzt haben soll, so die Staatsanwaltschaft. Der Mann soll zu Boden gegangen sein. Außerdem soll sie ihm im Gesicht Platz- und Schürfwunden zugefügt haben. Zudem soll er einen Nasenbeinbruch erlitten haben.
Die Polizei war per Notruf zur Wohnung des Geschädigten gerufen worden, eine Polizeianwärterin fand den Mann im Flur liegend. Er wurde ins Krankenhaus gebracht, wo er aussagte, dass die Angeklagte wegen eines Streits um einen verschlossenen Raum im Dachgeschoss des Hauses unvermittelt auf ihn eingeschlagen haben soll.
Ohne Geschädigten will Staatsanwaltschaft nicht verhandeln
Er beschrieb die Angeklagte und einen Mann, der zwischen 1,60 und 1,70 Meter groß sein soll. Diesen konnte er jedoch nicht genauer beschreiben.
Auch zwei Mitbewohner sollen den Vorfall beobachtet haben. Der geschädigte Mann war zum Zeitpunkt der Tat alkoholisiert, die Untersuchung ergab bei ihm einen Wert von 1,7 Promille.
Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Freudenstadt war der geschädigte Mann als Zeuge geladen, aber nicht erschienen. Stattdessen hatte er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt. Wie eine Nachfrage des Gerichts ergab, litt er jedoch an keiner schweren Erkrankung und war auch nicht reise- und verhandlungsunfähig. Die Staatsanwaltschaft war überzeugt davon, dass das Verfahren nicht ohne den Geschädigten verhandelt werden kann. Der Rechtsanwalt der Angeklagten regte an, das Verfahren einzustellen.
Verteidiger zweifelt Wahrheitsgehalt der Aussage an
Er gab zu bedenken, dass der Geschädigte möglicherweise unter Alkoholeinfluss gestürzt sein könnte. Außerdem regte er ein Ordnungsgeld an, da der geschädigte Zeuge den Staat nicht ernst zu nehmen scheine.
Darüber hinaus zweifelte der Rechtsanwalt an dem Wahrheitsgehalt der Aussage des geschädigten Mannes. Er halte ihn nicht für aussagewillig. Das Verletzungsbild deute, so der Verteidiger, auf eine typische Sturzverletzung im "Suff" hin.
Obwohl Amtsgerichtsdirektor Rainer Graf-Frank die Verhandlung unterbrach, um auf die fehlenden Zeugen zu warten, traf niemand mehr im Gerichtssaal ein. Er verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro für den Geschädigten und einen weiteren Zeugen, der ebenfalls nicht erschienen war und setzte die Verhandlung aus. Der Verteidiger der Angeklagten regte einen Beweisermittlungsantrag an und erkundigte sich, weshalb keine Beweissicherung erfolgt sei. Außerdem wollte er wissen, weshalb die benannten Augenzeugen nicht vernommen wurden.