Klausurtagung: Frauenhilfe informiert sich

Freudenstadt. Die Frauenhilfe Freudenstadt hielt eine Klausurtagung zum Thema Opferunterstützung ab. Zu Gast war die Opferschutzorganisation Weißer Ring, vertreten durch Birgit Bihler und Sieglinde Schwarz.

In einem Vortrag informierten Natascha Eggert aus dem Beratungsteam der Frauenhilfe und Rechtsanwältin Manuela Müller, was Opferschutz und Opferunterstützung bedeuten und welche Handlungsmöglichkeiten es für die Betroffenen gibt. Der Weiße Ring ergänzte das Thema durch Informationen zu seiner Arbeit und seinen Angeboten im Bereich der Opferhilfe und des Opferschutzes. Der so genannte Opferschutz hat ausschließlich im Rahmen eines Strafverfahrens Bedeutung, in dem das Opfer in fast allen Fällen als Zeuge aussagen muss, aber unter bestimmten Voraussetzungen auch als Nebenkläger auftreten oder weitere Ansprüche geltend machen kann.

Insbesondere wurde darüber aufgeklärt, welche Möglichkeiten es gibt, um ein Zusammentreffen zwischen Opfer und Täter im Strafprozess zu verhindern, da dies für viele Opfer eine enorme Belastung darstellt.

Aber auch weitere Möglichkeiten des Opferschutzes, wie zum Beispiel der Täter-Opfer-Ausgleich, wurden angesprochen und diskutiert. Im Bereich der Opferunterstützung kamen unterschiedlichste Hilfsmöglichkeiten zur Sprache.

Möglichkeiten der Entschädigung

Die Mitglieder der Frauenhilfe wurden informiert, welche Arten der sozialen Absicherung es bei finanziellen Notlagen gibt und wann welche zum Tragen kommt. Es wurde umfassend über Möglichkeiten der finanziellen Entschädigung für Opfer informiert, wie beispielsweise die Stellung eines Antrags nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), die Landesstiftung Opferschutz und der Fonds sexueller Missbrauch (FSM).

Weitere Informationen: Frauenhilfe Freudenstadt, Telefon 07441/5 20 30 70