Ein 23-jähriger Somalier war wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls angeklagt und kam noch mal mit einer Bewährungsstrafe davon. (Symbolfoto) Foto: Deck

23-jähriger Mann ist bereits vorbestraft. Wahnhafte Störungen festgestellt. 

Freudenstadt - Eine letzte Chance erhielt ein 23-jähriger Somalier vom Schöffengericht in Freudenstadt. Er war wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls angeklagt und kam noch mal mit einer Bewährungsstrafe davon.

Seit viereinhalb Monaten saß der Angeklagte in Untersuchungshaft. Seit 2017 lebt er in Asylunterkünften im Kreis Freudenstadt. Ihm wurde vorgeworfen, im Frühjahr neben einem Wischmop und Gummihandschuhen auch ein paar Sneaker aus einem Supermarkt gestohlen zu haben. Mitarbeiter hatten den regelmäßig mit einem Rucksack im Ladengeschäft aufgetauchten Mann bereits seit geraumer Zeit beobachtet.

Als einer Verkäuferin auffiel, dass aus dem frisch eingeräumten Regal ein paar Schuhe fehlte, informierte sie den Ladendetektiv, der gemeinsam mit dem Marktleiter den Dieb stellte. Dabei eskalierte die Situation, vermutlich auch durch Sprachbarrieren und Missverständnisse. Der Somalier zog zunächst ein Taschenmesser und im Anschluss noch ein größeres Messer. Damit bedrohte er die beiden Männer. Der Ladendieb wollte mit seiner Beute das Weite suchen. Gemeinsam mit einem Kunden verfolgte der Detektiv in dessen Auto den Dieb, bis die Polizei eintraf und den Somalier festnahm. Dieser stritt alles ab.

Mann bereits vorbestraft

Bei der Verhandlung vor dem Schöffengericht Freudenstadt unter Vorsitz von Richterin Jennifer Dallas-Buob gab der zwar Deutsch verstehende, aber durch einen Dolmetscher unterstützte Angeklagte den Diebstahl des Wischmops und der Gummihandschuhe zu. Als er zur Tat befragt wurde, sprach er über "verteufeltes Essen", mit dem ihn Mitbewohner vergiften wollten, und darüber, dass er vom Teufel befallen sei. Deshalb trage er auch immer ein Messer bei sich. Insgesamt sechs Zeugenaussagen bestätigten den Diebstahl und brachten Klarheit in die Situation. Ein Psychiater erstellte ein Gutachten über den Angeklagten. Dabei erhärtete sich der Verdacht auf anhaltende wahnhafte Störungen, die kompliziert seien. Der Gutachter sah die Einsichtsfähigkeit bei dem Mann nicht beeinträchtigt, er habe gewusst, dass Stehlen eine strafbare Handlung ist. Er sah eine sogenannte "Frustkontrollstörung" ebenso wie ein narzisstisch strukturiertes Selbstbild.

Die Staatsanwältin plädierte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, da sie einen minderschweren Fall sah. Belastend wirkte sich für den Somalier allerdings sein Vorstrafenregister aus, in dem ihm bereits in drei Fällen Diebstahl vorgeworfen wurde und zwei Mal Bedrohung. Sie beantragte, die Freiheitsstrafe auf drei Jahre zur Bewährung auszusetzen und zusätzlich 150 Stunden gemeinnützige Arbeit anzuordnen.

Wahnhafte Störungen festgestellt

Der Verteidiger schloss sich weitgehend der Staatsanwaltschaft an und stellte die Bestrafung in das Ermessen des Gerichts. Der Rechtsanwalt hofft für den Angeklagten auf eine "Chance für ein besseres Leben durch feste Struktur". In seinem Urteil schloss sich das Schöffengericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft bezüglich der Freiheitsstrafe an. Allerdings soll die Bewährungszeit vier Jahre dauern. In dieser Zeit wird der Somalier der Bewährungshilfe unterstellt. Er muss zudem 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und zehn Beratungsgespräche bei der psychologischen Beratungsstelle führen.

Die Richterin begründete die Strafaussetzung auf Bewährung damit, dass der Mann hierdurch seine allerletzte Chance bekomme, künftig ein straffreies Leben zu führen. Nachdem alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichteten, wurde das Urteil rechtskräftig. Der Haftbefehl gegen den Somalier wurde aufgehoben.