Die Stellenausschreibung für den Ersten Beigeordneten der Stadt Freudenstadt muss bis zum 1. Januar 2016 ausgeschrieben werden. Foto: dpa

Ausschreibung für Beigeordneten-Stelle erscheint ihr und weiteren Kollegen zu nüchtern. Stelle muss bis 1. Januar 2016 ausgeschrieben werden.

Freudenstadt - "Da würde ich mich nicht bewerben", sagte Stadträtin Elisabeth Gebele von der Bürgeraktion. Es ging um die Stellenausschreibung für den Ersten Beigeordneten der Stadt Freudenstadt, die in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats behandelt wurde.

Gebele bemängelte die "0-8-15-Stellenausschreibung", die die Stadtverwaltung den Stadträten als Vorschlag vorgelegt hatte. Dabei handelte es sich um einen nüchternen Text, der sich an den gesetzlichen Vorgaben orientiert und dementsprechend sachlich gehalten wurde. Über Freudenstadt heißt es darin: "Freudenstadt ist eine aufstrebende Stadt im Nordschwarzwald mit guten Entwicklungschancen, einem reizvollen touristischen Angebot und zahlreichen Unternehmen. Vielfältige Sport-, Kultur- und Freizeitangebote garantieren einen hohen Wohnwert..." Genau das war Stadtrat Andreas Bombel (CDU) zu wenig. Er betonte, dass sich seine Fraktion wünsche, die Beschreibung von Freudenstadt noch etwas zu "unterfüttern". Elisabeth Gebele vermisste zudem in der Ausschreibung Hinweise auf die Besoldung und auf Schwerbehinderte.

Der Text sei mit der Rechtsaufsicht abgeklärt. Es handle sich um eine Stellenausschreibung und kein Marketinginstrument, machte Oberbürgermeister Julian Osswald deutlich. Doch auch Stadtrat Hermann John (Freie Wählervereinigung) meinte, die Stadt könne in der Ausschreibung ruhig zeigen, wer sie ist und was sie will.

Die Wahl des Ersten Beigeordneten, der Nachfolger von Bürgermeister Gerhard Link wird, wurde auf den 1. März 2016 festgelegt. Links Amtszeit läuft am 31. Mai ab. Er kandidiert bekanntlich nicht mehr für diesen Posten. Die Stelle muss spätestens am 1. Januar 2016 ausgeschrieben werden. Die Stadt Freudenstadt will sie jedoch bereits frühzeitig am 11. Dezember ausschreiben. Die Bewerbungsfrist läuft am 3. Februar ab. Der Gemeinderat soll dann am 16. Februar über die Zulassung der Bewerber, die Festlegung der Kandidaten, die sich vor der Wahl am 1. März vorstellen sollen, und das Verfahren der Bewerbervorstellung entscheiden. Bei einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat diesem Prozedere und der Stellenausschreibung zu.