Kommunales: Osswald: Unterstützung der Schulen wichtig für Infrastruktur

Freudenstadt. Die Stadt Freudenstadt wird auch in Zukunft über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus Kosten für bestimmte Schulangelegenheiten übernehmen. Der Gemeinderat fasste den dazu notwendigen Beschluss einstimmig.

Gesetzlich verpflichtet ist die Stadt unter anderem für den Bau und den Unterhalt der Schulgebäude, samt Ausstattung, für die Schulentwicklungsplanung und für das nichtpädagogische Personal.

Bereits in der Vergangenheit wurden bei der Stadt aber Kosten abgerechnet, die nach der gesetzlichen Definition nicht oder nicht eindeutig in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Mit kleinen Einschränkungen wird dies auch so bleiben. Die Schulen seien bedeutend für die Infrastruktur, betonte Oberbürgermeister Julian Osswald. Was die Stadt zusätzlich finanziere, seien Dinge, die für den Schulalltag wichtig sind. Nachfolgend einige Beispiele aus der jetzt beschlossenen Regelung.

  Fahrtkosten: Die Stadt übernimmt komplett die Kosten für Schülerfahrten zur Verkehrserziehung oder zum Schulschwimmen. Für Fahrten zum Schullandheim und für Studien- oder Abschlussfahrten gibt es einen Euro pro Tag und Schüler. Fahrtkosten zu Auftritten, Wettbewerben und Probewochenenden von Schulorchestern werden ebenfalls übernommen. Für außerschulische Veranstaltungen werden dagegen keine Fahrtkosten erstattet

  Veranstaltungen: Für Abschlussfeiern im Kurhaus werden Raum- und Technikkosten aus städtischen Mitteln finanziert. Die Kosten für Einsetzungs- und Abschiedsfeste von Schulleitern werden in einem "angemessenen Betrag" je nach Dauer der Tätigkeit des Schulleiters übernommen. Bei Abschlussprüfungen oder Lehramtsprüfungen gibt es von der Stadt eine kleine Auswahl an Speisen und Getränken.

Nicht mehr übernommen werden dagegen Verpflegungskosten für Lehrer und Schüler bei pädagogischen Tagen, Schulprojekten, Schul- und Abschlussfeiern und Sportveranstaltungen. Ebenfalls in "angemessenem Rahmen" übernimmt die Stadt Verpflegung und Unterkunft bei SMV-Veranstaltungen sowie bei Probewochenwenden, Wettbewerben und Auftritten von Schülerorchestern. Verpflegungs- und Unterbringungskosten für Lehrkräfte und Schüler zahlt die Stadt bei Schüleraustauschen mit Partnerstädten. Für Geschenke aus privaten Anlässen der Lehrer oder Schulleitungen gibt es dagegen kein Geld. Für Präsente für Referenten oder Ehrenamtliche aber schon. Finanziert werden zudem Nachrufe für aktive und ehemalige Schulleiter, aktive Lehrkräfte oder Schüler.

Für die Stundenplangestaltung (Laptop, Software, Updates und Schulungen) zahlt die Stadt wie bisher auch. Unter dem Strich beziffert die Verwaltung Freudenstadt die jährlichen Aufwendungen auf bisher rund 10 000 Euro und rechnet durch die neuen Regelungen mit Einsparungen, da manche Ausgaben von der Stadt nicht mehr übernommen werden.