Der falsche Schein -links- leuchtet hell, der echte -rechts- ist dunkel. Foto: Polizei

21-Jähriger kassiert Sozialarbeit für Kauf mit falschem Fünfziger. Umfassendes Geständnis.

Freudenstadt - Zu einer 16-monatigen Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilte das Amtsgericht Freudenstadt einen 21-jährigen Asylbewerber aus Syrien. Er hatte in China gefälschte 50- und 200-Euro-Scheine bestellt.

Im Laufe des Prozesses vor dem Schöffengericht hatte der Mann mehr gestanden als ihm nachweisbar war. Der noch knapp als minderschwerer Fall beurteilte Fall endete gerade noch mit einer Bewährungsstrafe. Aufgrund seines umfassenden Geständnisses sah die Richterin in ihm keinen "eiskalten, abgebrühten Gangster". Spürbar wird für ihn sein Vergehen durch das Ableisten von insgesamt 150 Sozialstunden. Er akzeptierte das Urteil.

Im Januar hatte der 21-Jährige über die App "Wish" in China 20 falsche 50-Euro-Scheine und weitere 200-Euro-Scheine bestellt, die er durch Auswertung seiner Handydaten nachvollziehbar auch geliefert bekam. Mit zwei dieser falschen Fünfzigern ging er einkaufen und war damit auch in einem Fall erfolgreich, erhielt eine Packung Zigaretten und das Wechselgeld. Beim zweiten Versuch, sich mit dem Falschgeld Zigaretten zu beschaffen, wurde der Geschäftsinhaber aufgrund des fehlenden Silberstreifens aufmerksam und alarmierte die Polizei.

Der junge Syrer verließ daraufhin fluchtartig das Geschäft, konnte aber anhand der Fingerabdrücke überführt werden. Die restlichen Geldscheine will er, so seine Aussage bei der Polizei, verbrannt haben. Vor Gericht sagte er hingegen aus, er hätte sie Freuden zum Vernichten gegeben. Der Ermittler der Polizei berichtete über vermehrte Vorkommnisse dieser Art, bei der billige Nachbildungen von Euronoten mit chinesischen Schriftzeichen aufgetaucht waren.

Der aus Syrien stammende Mann kam als 15-Jähriger alleine mit Schleusern über Griechenland und die Türkei nach Deutschland. Er spricht gut Deutsch, hat aber den Schulabschluss an einer Freudenstädter Bildungseinrichtung nicht geschafft. Das Falschgeld habe er sich beschafft, weil er zu dieser Zeit kein Einkommen und das Jobcenter seine Zahlungen gesperrt hatte, weil er an verpflichtenden Maßnahmen nicht teilgenommen hatte. Seit 14 Tagen, so seine Aussage, arbeite er über eine Leihfirma als Lagerist in einem Versandunternehmen in Lahr.

Nicht das erste Vergehen

Für Geldfälschung und Betrug, so der Staatsanwalt, sei eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu verhängen. Zugunsten des Angeklagten wurde sein umfassendes Geständnis gewertet, belastend für ihn waren mehrere Vorstrafen mit einer hohen Rückfallgeschwindigkeit, die er als Jugendlicher begangen hatte.

Der Staatsanwalt tat sich schwer, einen minderschweren Fall zu sehen, tendierte aber nach Abwägung doch in diese Richtung und forderte im ersten Fall zehn Monate und bei der zweiten Tat acht Monate, woraus er eine Gesamtstrafe von einem Jahr und vier Monaten beantragte. Da er eine halbwegs positive Entwicklung durch den nicht nachgewiesenen Job des jungen Mannes sah, plädierte er "gerade noch so" für eine zweijährige Bewährung und Arbeitsstunden. "Es muss ihm wehtun", so der Staatsanwalt.

Der Pflichtverteidiger machte dem Angeklagten den Vorwurf, dass er vor Prozessbeginn nicht mit ihm gesprochen habe und sich deshalb viel weiter hineingeritten hatte, als ihm nachweisbar gewesen sei. Der Rechtsanwalt stellte keinen konkreten Antrag, hielt aber die von der Staatsanwaltschaft geforderten 16 Monate "für nicht verkehrt".

Der Angeklagte wurde – wie vom Staatsanwalt gefordert – zu einem Jahr und vier Monaten mit Bewährung verurteilt. Während der zweijährigen Bewährungszeit wird er einem Bewährungshelfer unterstellt, muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit an den Wochenenden ableisten. Er bleibt auf freiem Fuß, so die Begründung von Richterin Jennifer Dallas-Buob – wenn nichts mehr vorkommt.