Die Inzidenz steigt wieder im Landkreis. (Symbolfoto) Foto: Murat

49 Neuinfektionen mit dem Coronavirus wurden dem Landratsamt in Freudenstadt am Dienstag gemeldet. Dadurch nähert sich die Sieben-Tages-Inzidenz nun bereits dem Wert 100, ab dem wieder verschärfte Einschränkungen gelten.

Kreis Freudenstadt - Dazu muss der Wert allerdings an drei Tagen in Folge überschritten werden. Mindestens 29 Infektionsfälle seien auf den Corona-Ausbruch in der Kindertagesstätte St. Leonhard in Horb zurückzuführen, so das Amt. Weitere 15 Neuinfektionen, die in den vergangenen Tagen gemeldet worden waren, stammten ebenfalls aus dieser Quelle.

Das Landratsamt überprüft und bewertet derzeit die Diffusität der weiteren positiv getesteten Fälle. Wenn die Sieben-Tages-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 50 liegt, müsse das Landratsamt handeln, sagte Pressesprecherin Sabine Eisele auf Anfrage unserer Zeitung. Zwei tage sind es bis jetzt. Eine Entscheidung darüber könne also frühestens am Freitag fallen. Die am Dienstag gemeldeten infizierten Personen wohnen in Baiersbronn, Dornstetten, Eutingen, Loßburg, Empfingen (zwei), Freudenstadt (vier), Horb (37) und Waldachtal (zwei).

Impfzentrum weiter nicht im Vollbetrieb

Die Zahl der seit Beginn der Pandemie positiv getesteten Personen erhöht sich somit auf 3474. Die Zahl der aus der Isolierung Entlassenen erhöht sich auf 3157 (plus zehn). 187 (plus 38) akut infizierte Personen befinden sich in Isolierung. Eine weitere positiv getestete Person ist gestorben. Die Sieben-Tages-Inzidenz beträgt nach Angaben des Landesgesundheitsamts vom Mittwoch 96,4.

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Die Impfungen im Kreisimpfzentrum (KIZ) und des mobilen Impfteams laufen laut Landkreis weiter erfolgreich, doch immer noch nicht im Vollbetrieb. Bisher wurden 9113 Menschen in Dornstetten geimpft, sowohl mit Astrazeneca als auch mit Biontech-Impfstoff. Darüber hinaus habe das KIZ in Absprache mit dem Sozial- und Innenministerium auch in dieser und der kommenden Woche Termine für die Impfberechtigten der Polizei reserviert.

Eine Bitte an die Bürger

Immer wieder kommt es laut Landratsamt beim Thema Impfung zu Unmut und Verärgerung bei der Bevölkerung. Die Verantwortlichen beim Landkreis bitten deshalb "bei allem Verständnis" darum, von Beleidigungen, Drohungen oder ähnlichen Äußerungen abzusehen. Das Personal treffe seine Entscheidungen nicht willkürlich, sondern aufgrund geltender Ver- und Anordnungen. Das Landratsamt weist auch darauf hin, dass pro Tag nicht nur 50 Impfungen von 40 Kräften erfolgen. Die neueste Meldung aus dem Sozialministerium verspreche, dass das KIZ immer mehr Richtung Vollbetrieb geht, sofern genügend Impfstoff zur Verfügung steht. Zusätzlich zu den bisher Impfberechtigten sind nun folgende Personen impfberechtigt:

 Alle Personen ab 70 Jahren,  alle Menschen ab 65, die nach Paragraf drei impfberechtigt sind (beispielsweise Lehrer, Vorerkrankte, medizinisches Personal, Menschen mit geistigen Behinderungen) und 16- bis 17-jährige Impfberechtigte nach Paragraf drei der Bundesimpfverordnung (für sie ist ausschließlich der Impfstoff von Biontech zugelassen).

Zu finden ist diese Neuerung auch auf der Website des Sozialministeriums. Beim Impfstoff bestehe keine Wahlmöglichkeit, sondern alle Impfstoffe würden gleichwertig eingesetzt. Die Prüfung der Impfberechtigung erfolge im KIZ. Vorlagen für Bescheinigungen seien ebenfalls auf der Website des Sozialministeriums eingestellt, so das Landratsamt.