Wegen Körperverletzung in zwei Fällen wurde ein 19-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt. (Symbolbild) Foto: dpa

Angeklagter räumt Körperverletzung in zwei Fällen ein. Ausgeschlagener Eckzahn und blutige Lippe.

Freudenstadt - Ein 19-Jähriger ist vor dem Amtsgericht Freudenstadt wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Im März dieses Jahres kam es laut Anklage vor dem Stadtbahnhof zu einer Auseinandersetzung, bei der der Angeklagte zwei Personen verletzte. Durch einen Schlag ins Gesicht kam es dabei zu Kieferprellungen, einer Platzwunde an den Lippen und dem Verlust eines Eckzahns. Der 19-Jährige gab die Vorwürfe gegen ihn zu.

Vor der Gaststätte beim Stadtbahnhof gab es demnach eine Diskussion über Motoren, dabei wurde einer seiner Freunde angegriffen und mehrfach geschubst, woraufhin der Angeklagte wütend wurde und zuschlug. Zum Zeitpunkt der Tat war er alkoholisiert. Gemeinsam mit Freunden hatte er mit einer Literflasche Schnaps "vorgeglüht" und etwa vier bis fünf Bier getrunken. Er sei gleich nach dem Ereignis schockiert gewesen und gegangen. Ein 18-jähriger Freund des Angeklagten bestätigte, dass der Angeklagte alkoholisiert gewesen sei und die Auseinandersetzung mit einer Diskussion über Motoren begann.

Die Opfer mussten nicht aussagen, da der Angeklagte die Tat bereits zugegeben hatte. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe berichtete, dass der Angeklagte nach der Tat gesundheitliche Probleme bekam und sich wegen Depressionen und Schlafproblemen in stationäre Behandlung begeben habe, aus der er jetzt entlassen werden soll. Auch seine Ausbildung habe er in den rund 16 Wochen unterbrochen.

Defizite aus Jugendzeit

Der Angeklagte sagte, dass er sich selbst unterschätzt und das Geschehnis bei ihm einen Schock ausgelöst habe. Inzwischen fühle er sich – nicht zuletzt auch durch Medikamente – stabil genug für eine Wiedereingliederung. Aufgrund aufzuarbeitender Defizite aus der Jugendzeit regte die Jugendgerichtshilfe eine Geldauflage an. Aus der Verlesung des Vorstrafenregisters ging hervor, dass der Angeklagte bereits wegen Diebstahls aufgefallen war. Außerdem habe er gemeinsam mit gerichtsbekannten Tätern auch einen Zigarettenautomaten geknackt. Der Staatsanwalt plädierte nach Jugendstrafrecht auf eine Verwarnung mit einer empfindlichen Geldbuße in Höhe von 500 Euro, zu zahlen an eine gemeinnützige Einrichtung.

In seinem Schlusswort zeigte sich der Angeklagte mit einer Geldstrafe in dieser Höhe einverstanden. Eine Verurteilung zu Arbeitsstunden würde seiner Wiedereingliederung im Weg stehen.

Amtsgerichtsdirektor Michael Gross verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro, zahlbar in acht Raten zu jeweils 50 Euro an den Jugendfonds des Landratsamtes. Gross begründete dies damit, dass der 19-Jährige "einen über den Durst getrunken habe" und dabei Dinge passiert sind, die nüchtern nicht passieren würden. Er habe ihm 100 Euro "gutgeschrieben", da er auch noch die Gerichtskosten zu zahlen habe.