Weil er seine Ex-Partnerin geschlagen hat, muss ein 38-Jähriger eine Geldstrafe zahlen. (Symbolbild) Foto: sb-Archiv

38-Jähriger schlägt Freundin. Verfahren gegen 1500 Euro Geldbuße eingestellt.    

Kreis Freudenstadt - Juristisches Ende einer "Amour fou": 1500 Euro Geldstrafe muss ein 38-jähriger Mann zahlen, der seine damalige Freundin geschlagen hat. Im Gegenzug wurde das Verfahren vor dem Amtsgericht Freudenstadt gegen ihn eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann Körperverletzung vor. Bereits Ende 2017 soll er im Streit und unter Alkoholeinfluss seine damals bei ihm lebende Partnerin ins Gesicht geschlagen und sie die Treppe hinuntergestoßen haben. Dabei zog sie sich sowohl einen Nasenbeinbruch als auch eine Platzwunde im Gesicht zu. Sie musste im Krankenhaus medizinisch versorgt und genäht werden.

In der Beziehung des einstigen Liebespaares herrschten Spannungen, und Alkohol stand häufig auf der Tagesordnung. Zum Tathergang machte der Angeklagte keine Angaben. Bei der Vernehmung der Frau durch die Polizei direkt nach der Tat erschien sie den Beamten seinerzeit ebenfalls als alkoholisiert und labil. Zwischenzeitlich, erklärte sie in ihrer Zeugenaussage, hat sie einen Alkoholentzug hinter sich und war nach einem Schlaganfall in einer Rehaklinik. Momentan befindet sie sich in einer psychiatrischen Klinik.

Frau befindet sich in der Psychiatrie

Die 40-Jährige erzählte, dass sie mit dem Angeklagten "irgendwie verlobt" gewesen sei und er sie heiraten wollte, damit sie die Anzeige gegen ihn zurücknehme. Sie berichtete über mehrere Fälle, in denen ihr Ex-Freund handgreiflich geworden sei und sie deshalb an vielen Stellen blaue Flecken erlitten habe. Mit dem Schlaganfall habe er nichts zu tun. Dafür habe er sie mit der Hand und der Faust ins Gesicht geschlagen. Schließlich habe sie die Polizei gerufen. Er hätte sie sexuell bedrängt, gegen ihren Wille. Das soll zu einer Zeit gewesen sein, als die Beziehung schon beendet gewesen sei und sie bis zum Auszug in ihre neue Wohnung noch bei ihm gelebt und im Wohnzimmer übernachtete habe. Auch von versuchter Vergewaltigung war die Rede.

Die unter Betreuung stehende Frau reagierte während der Zeugenvernehmung emotional. Es flossen Tränen, und die Verhandlung musste unterbrochen werden. Sie berichtete dann über ihren Auszug Anfang 2018 und dass die Beziehung komplett beendet sei. Er habe sie aber trotzdem noch besucht. Dabei sei es zu weiteren Vorfällen von Handgreiflichkeiten gekommen. Die ganze Beziehung sei überschattet gewesen von Höhen und Tiefen. Die Probleme hätten bereits mit ihrem Einzug in sein Haus begonnen.

Beziehung mit vielen Höhen und Tiefen

Die Frau konnte sich jedoch nicht mehr an alles erinnern. Gegenüber der Polizei wollte die Geschädigte die Anzeige nach dem Vorfall zurücknehmen. Da es anschließend erneut zum Streit kam, wurde die Angelegenheit jedoch strafrechtlich weiterverfolgt.

Der Angeklagte hatte zuvor keine Vorstrafen. Deshalb einigten sich alle Beteiligten auf eine vorläufige Verfahrenseinstellung. Dem Mann wurde auferlegt, einen Geldbetrag in Höhe von 1500 Euro in sechs Monatsraten an die Opferhilfe Weißer Ring zu zahlen. Richter Michael Groß begründete die Entscheidung damit, dass Ruhe zwischen dem Mann und der Frau einkehren soll und sich die Beiden voneinander fernhalten sollen. Die Geldsumme sei für den Angeklagten ein "Denkzettel".