Ein Baiersbronner muss sich wegen der Bildung bewaffneter Gruppen verantworten. Symbolbild. Foto: dpa

Streit zwischen United Tribuns und Black Jackets. Richter sieht Schuld des 21-Jährigen als erwiesen an.

Freudenstadt/Rottweil - Die Erinnerungslücken seiner Freunde konnten den Baiersbronner, der sich vor dem Freudenstädter Amtsgericht wegen der Bildung bewaffneter Gruppen verantworten musste, auch bei der Fortsetzungsverhandlung nicht raushauen. Der Richter Axel Benz sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte des Tatbestandes schuldig gemacht hatte.

In der Hauptverhandlung Anfang April war die Nacht in der der 21-jährig Mann der Polizei in Netz ging geschildert worden: Die Polizei hatte am Ostermontag 2012 auf einem Autobahnrastplatz in der Nähe von Villingen-Schwenningen 25 Fahrzeuge mit insgesamt 72 Personen – darunter der 21-Jährige – kontrolliert und ein ganzes Waffenarsenal sichergestellt. Vorgeschichte war eine tätliche Auseinandersetzung zwischen den verfeindeten rockerähnlichen Gruppen United Tribuns und Black Jackets vom Ostersonntag, während derer ein Mitglied der United Tribuns verletzt worden war.

Der nun geladene Leiter der Kriminalpolizei Rottweil erklärte das Prozedere, dem folgend auch Gruppen der Neo-Nazis ihre Mitglieder zusammenrufen. Zunächst entscheide der Chef, wie vorgegangen werden solle, erläuterte er. In den Gruppenstatuten stehe, dass alle Mitglieder verpflichtet seien, ihre Mitstreiter "vor Schaden zu bewahren und ihnen zu helfen". Anschließend informiere man alle per SMS und vereinbare einen Treffpunkt, in diesem Fall den besagten Parkplatz, um weitere Anweisungen entgegen zu nehmen. Die Polizei Rottweil war bereits durch das LKA gewarnt worden, so stand man bereit, um die Autos, die aus dem ganzen Bundesgebiet kamen, zu kontrollieren und die Waffen einzusammeln.

Auch die Black Jackets hatten sich am gleichen Abend an einem anderen Treffpunkt versammelt, letzten Endes verhinderte die Polizei ein gewaltsames Aufeinandertreffen beider Gruppen.

Die weiteren geladenen Zeugen, alle Angehörige der United Tribuns, konnten sich an nichts erinnern. Angeblich wussten sie nicht, wer der Anrufer gewesen war und warum man sich getroffen habe. Auch das Treffen am Parkplatz sei rein zufällig gewesen, man sei eben "rumgefahren".

Amtsgerichtsdirektor Benz, der sichtlich die Nase voll hatte, forderte ärgerlich einen der Zeugen auf: "Seien Sie doch einfach ruhig." Er verurteilte den mittlerweile arbeitslosen Angeklagten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 10 Euro, die dieser in Raten von 50 Euro je Monat zu begleichen habe.