Das Gebäude Loßburger Straße 3 erhielt 32 neue Klappläden. Foto: Schwarz Foto: Schwarzwälder Bote

Stadtbild: Bauherren nehmen Förderung gern in Anspruch / Fortsetzung geplant

Freudenstadt (mos). Die Richtlinie zur Förderung des Erhalts typischer Elemente der Baugeschichte an Gebäuden ist ein Erfolgsmodell. Zehn Anträge wurden im Jahr 2020 bereits bewilligt.

Amtsleiter Christoph Gerber vom Baurechts- und Ordnungsamt berichtete im Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt über den aktuellen Stand und die im vergangenen Jahr durchgeführten Maßnahmen.

Von Schindelschirmen bis zu Klappläden

Die Richtlinie wurde vom Gemeinderat im Jahr 2011 beschlossen und war bereits damals als dauerhafte Förderung angedacht. Auch im Jahr 2020 wurden von der Stadt 30 000 Euro an Fördermitteln im Haushalt eingeplant. Die Zuschüsse werden für stadtbildprägende Gebäude oder auch solche von städtebaulicher und historischer Bedeutung für den Erhalt typischer Elemente der Baugeschichte – zum Beispiel Schindelschirme, Klappläden oder Holzfenster mit Sprosseneinteilung – gewährt. Die Richtlinie gilt sowohl im Bereich der Kernstadt als auch der Stadtteile.

Sowohl Gerber als auch Oberbürgermeister Julian Osswald sprachen von einem "Erfolgsmodell". Im Jahr 2019 hatte man 18 Anträge bewilligt. Gerber erläuterte die Förderkriterien, wonach beispielsweise die Erneuerung, Herstellung oder Instandsetzung von Holzfenstern oder auch Holzschindeln an Fassaden bestehender Gebäude gefördert wird. Ferner die Anbringung ortstypischer Holzlamellen-Klappläden oder die Herstellung eines Holzschindelschirmes an Neubauten – um nur einige Beispiele zu nennen.

Der genaue Förderumfang und die jeweilige Höhe der Förderung ist in der Richtlinie festgelegt. Nicht gefördert wird das, was der Eigentümer ohnehin zu erledigen habe, betonte Gerber. Dazu gehörten Maler- und Wärmedämmmaßnahmen sowie Abbruchs-und Entsorgungsmaßnahmen. Auch Eigenleistungen fördere man nicht, aber das dafür verwendete Material.

Für Klappläden gibt es 50 Euro pro Stück, für Schindelflächen 30 Euro pro Quadratmeter und für Holzfenster 100 Euro. Das Antragsverfahren gestalte sich einfach und werde jährlich neu ausgeschrieben. Beispielhaft zeigte Gerber Bilder bereits durchgeführter Maßnahmen.

Am Gebäude Loßburger Straße 3 hatte man beispielsweise 32 neue Klappläden angebracht, in der Rappenstraße 28 wurden Schindelflächen erneuert. Am Gebäude Straßburger Straße 23 wurden gleich mehrere Maßnahmen (Fenster, Läden und Schindelfläche) umgesetzt.

Das Ergebnis könne sich "mehr als sehen lassen", so Gerber zufrieden. Auch am Gebäude Friedrichstraße 42 habe man 32 neue Holzfenster und 39 neue Klappläden angebracht. 13 Anträge sind bisher im Jahr 2020 eingegangen, zehn davon wurden bereits bewilligt.

Gerber betonte, dass es sich bei dieser Förderung um eine freiwillige Leistung der Stadt handle, die man aber auch weiterhin gewähren wolle. Die Erfahrungen mit der Förderung seien sehr gut, die Gebäudeeigentümer leisteten ihren Anteil auf dieser Grundlage gerne. Auch im Jahr 2021 wolle man die Förderung deshalb fortsetzen.

Stadtrat und Architekt Detlef Brückner (FDP) bestätigte, dass die Förderung von den Bauherren gerne in Anspruch genommen wird. Weise man diese beispielsweise darauf hin, dass es pro Klappladen 50 Euro gibt, dann werde der Klappladen nach einer Sanierung auch gerne wieder angebracht. Außerdem sei die Antragsstellung sehr einfach.