Im Prozess gegen einen psychisch kranken Mann fiel das Urteil. (Symbolfoto) Foto: rupbilder_stock.adobe.com

Verurteilter muss ins psychiatrische Krankenhaus. Weitere Straftaten sonst wahrscheinlich.

Freudenstadt/Rottweil - Im Prozess gegen einen psychisch kranken Mann aus Freudenstadt fällte das Landgericht Rottweil am dritten Verhandlungstag das Urteil und ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Damit kam die Erste Große Hilfsstrafkammer der Forderung der Staatsanwaltschaft nach, die sich wiederum auf die Beurteilung des psychologischen Sachverständigen berufen hatte. Im Zeitraum von April 2018 bis Oktober 2019 hatte der Beschuldigte mehrere Delikte begangen, darunter Körperverletzung, Erpressung, Raub, Verbreitung pornografischer Schriften und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Das Gericht ging davon aus, dass der Mann zu den Tatzeitpunkten schuldunfähig war und momentan eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Nach Einschätzung des Sachverständigen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Beschuldigte wieder ähnliche Straftaten begehen würde, wenn er nicht stationär untergebracht werde. Problematisch sei insbesondere die Doppelerkrankung des 32-Jährigen, der an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie und einer Suchterkrankung leide.

Grundsätzlich sei eine Schizophrenie durch entsprechende Medikamente und Therapie gut behandelbar, doch sein Drogenkonsum mache die Angelegenheit komplizierter. "Die Drogenproblematik greift in den Behandlungsprozess ein", so der Sachverständige. Die Taten selbst seien auf seine Erkrankung zurückzuführen. Doch die Drogen verhinderten eine effektive Behandlung. Geringere Therapiebereitschaft, unregelmäßige oder gar keine Einnahme der Medikamente sowie durch Rauschmittel hervorgerufene Psychosen könnten die Folgen des Konsums sein. Der Experte empfahl daher die Unterbringung in einer stationären Einrichtung. Nur dort könne durch engmaschige Kontrollen und entsprechende Therapie sichergestellt werden, dass der Mann psychisch stabil bleibe. Er schätzte, dass der Zustand des Mannes sich nach zwei Jahren wieder genug verbessern und er dann wieder frei kommen könnte.

Bewährung gefordert

Die Verteidigung forderte, dass die Unterbringung auf Bewährung ausgesetzt wird. Der Beschuldigte befindet sich bereits seit etwa einem halben Jahr in stationärer Behandlung und sein psychischer Zustand habe sich in dieser Zeit deutlich verbessert, was auch der Sachverständige bestätigte. Im Prozess sah das Gericht "die gleiche Person, aber mit einer anderen Persönlichkeit als noch vor einem halben Jahr", so der Anwalt über seinen Mandanten. Er zeige inzwischen Krankheitseinsicht und Behandlungsbereitschaft.

Der Beschuldigte war im Verfahren geständig und entschuldigte sich nachträglich bei seinen Opfern. Er zeigte sich optimistisch, dass er mit entsprechender Betreuung so gut es geht in ein geregeltes Leben zurückkehren könnte. "Ich will mich beweisen", sagte er vor dem Urteil. Das Gericht war der Ansicht, dass eine stationäre Unterbringung momentan noch zwingend notwendig ist. Er sei zwar auf einem guten Weg, es sei aber noch zu früh für mildere Maßnahmen. Er solle die Unterbringung nun als Chance sehen, seine Erkrankung in den Griff zu kriegen.