In der Drogerieabteilung wollte der Mann ein Parfum testen, öffnete die Verpackung und sprühte mehrmals im Gang herum. Als er darauf angesprochen wurde, rastete er aus. (Symbolfoto) Foto: Kzenon/ Shutterstock

Kaufhausdetektiv wegen Kleinigkeit attackiert und verletzt. Angeklagter zeigt keinerlei Einsicht.

Freudenstadt - Wegen einer Prügelattacke im Kaufland in Freudenstadt wurde ein 21-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Ein junger Mann möchte im Kaufland in Freudenstadt ein Parfum testen und reißt daher die Verpackung auf. Als er darauf hingewiesen wird, dass dies nicht erlaubt ist, rastet er völlig aus. Ergebnis sind Prellungen und ein Kapselriss im Finger beim Hausdetektiv.

Mehrmals in Gang herumgesprüht

Wegen des Vorfalls musste sich der 21-Jährige am Montag vor dem Amtsgericht Freudenstadt verantworten. Am 31. Mai dieses Jahres war der zur Zeit in Pfalzgrafenweiler lebende Angeklagte bei Kaufland in Freudenstadt zum Einkaufen. In der Drogerieabteilung wollte er ein Parfum testen, öffnete die Verpackung und sprühte mehrmals im Gang herum. Erst wies ihn eine Verkäuferin darauf hin, dass er das nicht dürfe, dann kam auch der Hausdetektiv hinzu. Laut Anklage soll der Beschuldigte den Detektiv daraufhin gegen das Regal geschubst, mehrfach getreten und ihm einen Kopfstoß versetzt haben. Wegen der daraus resultierenden Prellungen und eines Kapselrisses im kleinen Finger musste der Detektiv zwei Tage im Krankenhaus bleiben.

Er sei bereit, die Fragen des Richters zu beantworten, erklärte der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung. Die Antworten fielen allerdings eher einsilbig aus – beziehungsweise das, was die anwesende Übersetzerin aus den Antworten machte. Der Angeklagte beteuerte, er habe gedacht, dass Parfum sei ein Tester gewesen. Warum genau der Streit ausbrach, konnte er nicht mehr wirklich sagen. Ob er schlug oder trat und an welche Körperstellen des Detektivs, daran könne er sich auch nicht mehr erinnern. Schnell wurde dazu übergegangen, die Zeugen in den Gerichtssaal zu rufen, da der Angeklagte eben nicht viel zu sagen hatte und keinerlei Einsicht zeigte, dass er eine Straftat begangen hatte.

Als erster Zeuge äußerte sich der Detektiv. Er konnte noch sagen, dass der Angeklagte ihm als Erstes einen Kopfstoß verpasst habe. Ansonsten war auch die Erinnerung des Detektiven eher vage. Die Attacken des Angeklagten beschrieb er als "Rumschlägerei halt" und sagte, dass der Beschuldigte allgemein "schwer zu bändigen" war. Daher hätten der Abteilungsleiter und der Marktleiter, die später zum Geschehen dazu stießen, den 21-Jährigen schließlich durch den Notausgang nach draußen befördert.

Zum ersten Mal Straftat begangen

Als weitere Zeugen wurden zwei Kaufland-Mitarbeiterinnen, die an den umliegenden Regalen beschäftigt waren, der Abteilungsleiter und der Marktleiter gehört. Alle schilderten das Geschehen ähnlich: Der Angeklagte sei immer aggressiver geworden, sie könnten sich aber nicht mehr genau erinnern, wann welche Schläge und Tritte wo gelandet sind und ob tatsächlich getroffen wurde oder nicht. Ein Polizist erklärte abschließend noch, dass man den Beschuldigten über Fingerabdrücke an den anderen Waren in seinem Einkaufswagen ausfindig gemacht hatte.

Der Beschuldigte hatte zum ersten Mal eine Straftat begangen. Deshalb und weil er gerade erst einen Deutschkurs an der Berufsschule begonnen hatte, wurde eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Drei Jahre müsse der Angeklagte straffrei bleiben, sonst gehe er für sieben Monate ins Gefängnis, erklärte ihm der Richter. Der Angeklagte verließ beinahe fröhlich den Gerichtssaal.