Der Mann stellte die Pakete vor der Tür ab, anstatt sie direkt abzugeben. (Symbolfoto) Foto: iJeab/ Shutterstock

Fahrer muss Geldstrafe zahlen. Lieferungen im Flur oder vor dem Haus abgestellt.

Freudenstadt - Vor dem Amtsgericht Freudenstadt musste sich ein 23-jähriger Mann verantworten, der als Fahrer eines Paketdienstes beim Ausliefern Unterschriften gefälscht hatte. Er muss nun eine Geldstrafe von 1500 Euro zahlen.

Der Mann war wegen einer sogenannten "Täuschung im Rechtsverkehr" angeklagt. Ein Rechtsanwalt aus Freudenstadt hatte Strafanzeige erhoben, weil ihm im vergangenen Jahr an drei unterschiedlichen Tagen im Februar, April und Juni Paketlieferungen mit Büromaterial trotz besetztem Büro nicht in die Kanzlei geliefert wurden. Der Paketdienst hatte die Pakete im Treppenhaus beziehungsweise vor dem Gebäude abgelegt. Nachforschungen hatten ergeben, dass der Zustellnachweis in allen drei Fällen jeweils eine andere Unterschrift trug. Einmal soll der Angeklagte sogar mit dem Namen des Rechtsanwalts unterschrieben haben.

Wegen diesen drei Fällen erging an den Mann ein Strafbefehl, gegen den Einspruch eingelegt wurde. Der Angeklagte erfuhr mit Hilfe einer Dolmetscherin, weshalb er beschuldigt wurde. Er behauptete, dass er den Lieferwagen nicht gefahren habe und zu den genannten Zeiten in seiner Heimat weilte.

Hierzu ließ sein Verteidiger den Pass des Mannes vorlegen. Dieser war mit Ein- und Ausreisestempeln dermaßen übersät, dass trotz zeitraubender Recherchen nicht geklärt werden konnte, ob die Behauptungen des Paketzustellers stimmten. Auch seine Aussagen zur Dauer seines Arbeitsverhältnisses bei dem Paketdienst, die Anzahl seiner Urlaubstage und die Zeit, die er in seinem Heimatland verbracht haben soll, konnten kein Licht ins Dunkel der Angelegenheit bringen.

Rechtsanwalt stellt Strafantrag

Als Zeuge war der Rechtsanwalt geladen, dessen Lieferungen nicht in seiner Kanzlei ankamen. Er sagte aus, dass seine Angestellten die Pakete im darunterliegenden Erdgeschoss entdeckten. Zuvor habe es geklingelt, aber niemand sei anwesend gewesen. Im Juni 2018 habe sich die Lieferung sogar vor dem Gebäude befunden, und der Inhaber eines Geschäftes habe die Pakete in seinem Laden untergestellt. Nach diesem dritten Vorfall hatte der Rechtsanwalt nach Recherchen über die Zustellung Strafantrag gestellt, da in einem Fall der Sendungsnachweis fälschlicherweise mit seinem Namen unterschrieben worden war.

Ein Schaden entstand dem Rechtsanwalt nicht, weil alle Lieferungen auffindbar waren. Auch der ehemalige Arbeitgeber des Angeklagten, ein selbstständiger Transportunternehmer, sagte aus. Er konnte keine Aussagen zu den Urlaubszeiten des früheren Fahrers machen, wusste aber, dass es wegen ihm in wenigen Monaten zu mehr als zehn Reklamationen gekommen war. Pakete seien verschwunden oder einfach vor der Tür abgestellt worden. Stundenzettel hätten Aufschluss über die Einsätze des Angeklagten geben können, aber diese hatte sein ehemaliger Chef nicht mitgebracht. Richter Michael Gross schloss die Beweisaufnahme und schlug vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Nachdem sich der Angeklagte mit seinem Verteidiger beraten hatte, und auch die Staatsanwaltschaft mit dem Vorschlag einverstanden war, einigten sich alle Parteien auf dieses Vorgehen. Gross legte 1500 Euro als Geldstrafe fest. Dieser Betrag entspricht etwa einem Netto-Monatseinkommen des Angeklagten. Dieser muss nun innerhalb von sechs Monaten die Strafe in Raten zu 250 Euro an die Lebenshilfe Freudenstadt zahlen.

Sofern der Mann seinen Zahlungen nachkommt, werde die Angelegenheit endgültig eingestellt. Falls nicht, müsse er mit einer erneuten Verfahrensaufnahme rechnen, erläuterte der Richter. Falls es dann zu einem Schuldspruch komme, werde eine höhere Geldstrafe fällig.