Mit dem Auerhuhn beschäftigte sich im Hinblick auf den Nationalpark ein Arbeitskreis. Foto: Nagel

Regionaler Arbeitskreis Auerhuhn erarbeitet Zehn-Punkte-Papier für Nationalpark-Gutachter.

Region - Welche Auswirkungen könnte ein Nationalpark im Nordschwarzwald auf die dort lebende Auerhuhnpopulation haben? Mit dieser Frage beschäftigte sich im Rahmen des Parkgutachtens ein eigens dafür eingerichteter regionaler Arbeitskreis, der den Gutachtern zehn Kernforderungen mit auf den Weg gibt.

Dass dem Auerhuhn ein eigener Arbeitskreis gewidmet wird, der Holzindustrie aber nicht, das stieß im Rahmen der Nationalparkdiskussion manch einem Vertreter der Holzbranche sauer auf.

Der Arbeitskreis Auerhuhn ist durchaus gerechtfertigt, stellen hingegen die darin arbeitenden Experten in ihrem Abschlussbericht fest. Immerhin sei der "Urvogel" mit seinem großen Raumanspruch Schirmart für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren der lichten, strukturreichen Hochlagenwälder, und die wichtigsten Quellgebiete für das Auerhuhnvorkommen im Nordschwarzwald liegen im Suchraum für den geplanten Nationalpark. Daher komme dem Projekt eine hohe Verantwortung für den Schutz und Erhalt dieser Art zu, deren Bestand sich laut Arbeitskreis derzeit auf 140 Tiere im Südschwarzwald, 60 im mittleren Schwarzwald und 400 im Nordschwarzwald beschränke.

Bereits 2008 wurde zum Schutz des großen Waldvogels ein Aktionsplan Auerhuhn in Kraft gesetzt, der bis 2033 gilt. Ziel des Aktionsplans ist der Erhalt einer überlebensfähigen, ausreichend vernetzten Auerhuhnpopulation im Schwarzwald. Grundsätzlich, so die Experten des Arbeitskreises, sei für den Schutz des Auerhuhns daher kein Nationalpark im Nordschwarzwald notwendig, da es sich beim Suchraum ausschließlich um Staatswald handelt, in dem die Vorgaben des Aktionsplans verbindlich umgesetzt werden sollen. Diese Verbindlichkeit, so die Forderung des Arbeitskreises, müsste auch innerhalb des Nationalparks gelten. So sollten etwa wichtige Gruppen-Balzplätze des Waldvogels als Managementzone eines künftigen Nationalparks ausgewiesen werden, um dauerhaft eingreifen zu können und die notwendigen Freiflächen für das Auerhuhn zu erhalten.

Auch für die Kernzone eines Nationalparks, in der die Natur sich selbst überlassen werden soll, fordert der Arbeitskreis einen Notfallplan, falls es zu einer negativen Entwicklung der Auerhuhn-Population käme. Für einen solchen Eingriff, so die weitere Forderung, sollten kritische Schwellenwerte für die Population festgelegt werden, die durch Monitoring überprüft werden. Auerhuhn-Monitoring und Forschung sollten daher intensiviert und mit bisherigen und künftigen Schutz-Programmen abgestimmt werden.

Bei der Frage, ob das Auerhuhn durch einen Nationalpark profitieren könnte, war die Meinung der Arbeitsgruppe geteilt. So wurde einerseits befürchtet, dass in den sich selbst überlassenen Waldgebieten – bedingt durch Sturm und Borkenkäfer – vor allem junge, dichte fichtendominierte Wälder entstehen. Andererseits, so die Hoffnung, könnte sich aber auch ein Mosaik ungleichaltriger, strukturreicher Wälder mit ausreichend lichten Stadien für das Auerhuhn entwickeln. Langfristig sind für die Gruppe durch den Prozessschutz in der Kernzone eines Nationalparks sowohl positive als auch negative Habitatentwicklungen denkbar. Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist nach Auffassung der Experten jedoch eine seriöse Prognose zur Bestandsentwicklung des Auerhuhns derzeit nicht möglich.

Den Waldumbau zugunsten von Buche und Tanne stufen die Arbeitskreismitglieder mit Blick auf das Auerhuhn als eher unproblematisch ein, vorausgesetzt, es bleiben ausreichend Heidelbeerbestände erhalten, die dem Waldvogel Deckung bieten.

Einigkeit herrschte in der Gruppe auch beim Thema Tourismus: Besucherentwicklung und Auerhuhnschutz müssten im Nationalpark und dessen Umgebung durch Besucherlenkungskonzepte aufeinander abgestimmt werden, so die Forderung des Arbeitskreises. Nach der Veröffentlichung des Gutachtens zum Nationalpark wollen sich die Mitglieder des Arbeitskreises Auerhuhn nochmals treffen, um zu prüfen und zu diskutieren, ob ihre Anregungen, Forderungen und Bedenken darin berücksichtigt wurden.