Schilder mit den drei Löwen an Notariaten werden bald abgeschraubt – dann gibt es nur noch selbstständige Notare in Baden-Württemberg. Foto: Müssigmann

Ab Januar gibt es nur noch drei Notare im Kreis. Im Einzelfall längere Wege für Verbraucher.

Kreis Freudenstadt - Wer wichtige Verträge schließt, zum Beispiel ein Testament festlegt oder ein Haus kauft, hat mit dem Notariat zu tun. Doch die Behörde wird abgeschafft. Für den Verbraucher hat das zum Teil längere Wege zur Folge.

Bis Ende Dezember hat das Notariat am bekannten Standort in der Horber Neckarstraße geöffnet. Danach ist dort für immer Schluss – Grund ist eine Reform des Notariatswesens.

Wer übernimmt künftig die Aufgaben des Notariats?

Statt der sechs Notariate in Horb, Freudenstadt, Dornstetten, Alpirsbach, Pfalzgrafenweiler und Baiersbronn gibt es künftig also nur noch drei selbstständige Notare – einen in Horb, zwei in Freudenstadt. In Horb ist künftig der bislang am Notariat angestellte Notar Markus Ettwein selbstständig an der Adresse Rauher Grund 13/1 auf dem Hohenberg tätig. In Freudenstadt arbeiten künftig Christoph Harryers (derzeit Notariat Bad Teinach-Zavelstein) und Jörg Franzke (derzeit Notariat Freudenstadt). Das teilte der Vizepräsident des Landgerichts Rottweil, Thilo Rebmann, mit.

Was ändert sich für Kunden?

Der Notar ist künftig für Beurkundungen und Beglaubigungen zuständig. Beispiele dafür sind zum Beispiel die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen. Die übrigen Aufgaben, die Notariate bisher erledigt haben, verteilen sich künftig auf mehrere Stellen. Erledigungen könnten entsprechend komplizierter werden, Wege länger.

Was kann man künftig nicht mehr beim Notar erledigen?

Bisher waren die Notare bei den Bezirksnotariaten gleichzeitig auch noch Nachlassrichter, Betreuungsrichter und Grundbuchbeamte. Das ändert sich, diese Aufgabe nehmen künftig Amtsgerichte wahr. Das heißt: Für eine Testamentseröffnung beispielsweise und andere Nachlassangelegenheiten nach einem Todesfall müssen Familien künftig beim Amtsgericht Freudenstadt erscheinen. Für Betreuungsangelegenheiten ist ab 1. Januar 2018 das Amtsgericht Horb zuständig. Bislang war die Zuständigkeit für Betreuungssachen zwischen Notariat und Amtsgericht aufgeteilt. Durch die Reform könnte sich hier ein Vorteil ergeben: Künftig haben Privatleute nur noch einem Ansprechpartner beim Gericht zu tun. Zum Beispiel wenn für einen dementen Angehörigen ein Betreuer bestellt werden muss oder wenn ein Bettgitter für einen Pflegefall genehmigt werden muss.

Das Grundbuchamt hat neuerdings seinen Sitz in Sigmaringen – doch diesen weiten Weg muss man aus dem Kreis Freudenstadt nicht auf sich nehmen: Mehrere Städte, zum Beispiel Horb, haben eine Grundbucheinsichtsstelle. Auch die künftig selbstständigen Notare in Horb und Freudenstadt haben weiterhin die Möglichkeit, Grundbucheinträge zu veranlassen.

Kann man aussuchen, zu welchem Notar man geht?

Wie bisher gilt auch weiterhin freie Notarwahl. Die Entscheidung, welchen Notar man aufsucht, ist vergleichbar mit der Auswahl eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Arztes, wie Rebmann vom Landgericht Rottweil erklärt.

Warum kommt es zu der Reform?

Die Reform der Notariate wird in Baden-Württemberg nach offiziellen Angaben deshalb nötig, weil es hierzulande eine historisch gewachsene Struktur gab, die im badischen Landesteil anders war als im württembergischen. So alte Strukturen gebe es im Notariatswesen sonst nirgendwo in Deutschland und Europa. 300 staatliche Notariate werden im Südwesten bis zum 1. Januar aufgelöst. Künftig wird es in Baden-Württemberg, wie schon in allen anderen Bundesländern, nur noch selbstständige Notare geben.

Was machen die Mitarbeiter der Notariate künftig?

Die Notare und ihre Mitarbeiter haben die Wahl, ob sie im Landesdienst bleiben oder nicht. Ettwein hat sich für den Schritt in die Selbstständigkeit entschieden. "Weil mir mein Beruf Spaß macht", sagt er. Bei einer Versetzung ans Amtsgericht hätte er nach eigenen Angaben seinen Status als Notar verloren. Um beim Beispiel Horb zu bleiben: Von den sieben Mitarbeitern des Notariats werden drei künftig bei einem freiberuflichen Notar arbeiten und dafür ihre Anstellung beim Land aufgeben. Vier Mitarbeiter werden voraussichtlich im Landesdienst bleiben und an ein Gericht wechseln.