Justiz: Betrüger zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt / 121 000 Euro Wertersatz

Freudenstadt. Vier Jahre und drei Monate muss der Hauptangeklagte eines Betrugsverfahrens ins Gefängnis, sein Ehemann, der ebenfalls angeklagt war, wurde zu drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.

In dem Prozess ging es um Betrugsvorwürfe in 28 Fällen. Die beiden Männer waren angeklagt, in den Jahren 2015 und 2016 in Chemnitz, Freudenstadt und weiteren Orten mehrere Vertragspartner um mehr als 150 000 Euro betrogen zu haben (wir berichteten). Amtsgerichtsdirektor Rainer Graf-Frank und die Schöffinnen Angela Zepf und Natascha Katharina Eberhardt ließen sich zwei Stunden Zeit, um die Urteile zu fällen.

Die beiden Männer bestellten meist online und blieben die Rechnungsbeträge schuldig. Am letzten Prozesstag berichtete ein Zeuge, ein Vertreter eines Charterflugunternehmens, von einer Fahrt zum Stuttgarter Flughafen, einem Charterflug nach Hamburg mit Fahrt zum Hotel und zurück. Dies schlug mit mehr als 11 000 Euro zu Buche, die der Hauptangeklagte nie bezahlt hatte.

Staatsanwalt erbittet Bedenkzeit

Der Staatsanwalt zeigte sich überzeugt davon, dass dem Hauptangeklagten in dem Verfahren bis auf eine Sache in insgesamt 26 Fällen gewerbsmäßiger Betrug nachgewiesen werden könne. Beim Ehemann ging er von 18 nachgewiesenen Fällen aus.

Bei den Vorfällen in Chemnitz ergaben sich erhebliche Zweifel, ob der Ehemann an den Online-Bestellungen beteiligt war. Im Gegensatz dazu war der Ehemann Geschäftsinhaber des Freudenstädter Hausmeisterservices und hatte sich für die Bestellungen in diesem Bereich zu verantworten. Insgesamt ging der Staatsanwalt von 18 gemeinschaftlich begangenen Taten aus. Er forderte, den Hauptangeklagten für gewerbsmäßigen Betrug zu insgesamt fünf Jahren und acht Monaten Haft zu verurteilen. Für den Ehemann forderte er zwei Jahre und zehn Monate. Darüber hinaus sollten die beiden als Gesamtschuldner insgesamt 144 000 Euro Wertersatz leisten.

Der Rechtsanwalt des Hauptangeklagten ging darauf ein, dass sich sein Mandant zu den Taten bekannt hat. Er habe damit seine Drogensucht finanziert. Der Anwalt legte die Höhe der Bestrafung in das Ermessen des Gerichts. Der Verteidiger des Ehemanns sagte, sein Mandant habe weniger als die 18 vom Staatsanwalt aufgeführten Betrugsfälle begangen. Er forderte eine bewährungsfähige Strafe, was maximal zwei Jahre Freiheitsentzug bedeuten würde. Der Hauptangeklagte betonte, dass er alles bedauere. Er habe sich bereichert, wollte trotz seiner Erkrankung noch einmal Schönes erleben und hoffe – nachdem er sich von den Drogen distanziert hat – nun auf eine Chance. Sein Ehemann bedauerte, dass er leichtgläubig war, und sagte, dass er sich bei den Geschädigten entschuldigen wolle. Er habe sich vorgenommen, nach der Haft ein rechtschaffenes Leben zu führen und sich sozial zu engagieren.

Das Urteil fiel milder aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Den Wertersatz in Höhe von insgesamt mehr als 121 000 Euro müssen die beiden Verurteilten als Gesamtschuldner aufbringen. "Die Vertragspartner und Kunden haben es den beiden Männern sehr leicht gemacht", sagte Richter Graf-Frank. Gerne hätten die beiden Verteidiger die Urteile sofort akzeptiert, damit sie rechtskräftig werden. Jedoch hatte sich der Staatsanwalt noch Bedenkzeit erbeten.