Das Urteil ist gesprochen: Weil er Bauschutt im Wald entsorgt hat, muss ein Mann 6000 Euro Strafe zahlen. Foto: sb

Illegale Entsorgung von Bauschutt bringt 6000 Euro Geldstrafe ein. Beschuldigter verweigert vor Gericht die Aussage.

Freudenstadt - Wegen des Verdachts auf unerlaubtes Entsorgen von Abfällen und des Herbeiführens einer Waldbrandgefahr wurde ein 62-jähriger Fuhrunternehmer aus dem Landkreis zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, zusätzlich muss er für die Kosten des Verfahrens aufkommen.

Im Mai 2014 wurde am Rand eines Waldstücks auf der Gemarkung Bad Rippoldsau-Schapbach festgestellt, dass dort Bauschutt abgelagert und in Brand gesetzt worden war. Da der Beschuldigte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, kam es nach der Verlesung der Anklage im Amtsgericht Freudenstadt schnell zur Vernehmung der geladenen Zeugen, darunter zwei Polizisten und eine Angestellte des Landratsamts. Zunächst wurde der Grundstückseigentümer gehört, der beschrieb, dass es lichterloh gebrannt habe. Er selbst sei allerdings erst am nächsten Tag vor Ort gewesen, da habe die Brandstelle nur noch geraucht.

Im Verlauf der Verhandlung wurde von den beiden anderen Zeugen, einem Forstwirt und dem Besitzer des Nachbargrundstücks, bestätigt, dass der Lagerplatz schon öfter für unerlaubtes Entsorgen von Abfall genutzt worden war, außerdem habe man noch zwei weitere Abfallplätze im Wald entdeckt, so die Aussagen der Polizei. Alte Brandreste seien gefunden worden und auch angekokelte Fichten. Die Flammen müssten bis zu zehn bis 15 Meter hoch gereicht haben.

Einer der Zeugen machte ebenfalls von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, weil er verdächtigt wurde, selbst Müll auf diese Weise entsorgt zu haben. Die Aussagen der Sachbearbeiterin beim Landratsamt bestätigten den Sachverhalt. Die Ehefrau des Angeklagten hatte ausgesagt, dass der entsorgte Bauschutt von zwei Gebäuden stammte, die der Ehemann abgerissen hatte. Auch Kabelreste, Styroporteile, Nachtspeicheröfen, umweltgefährdender Schutt und verkohlte Brandreste wurden an verschiedenen Ablagestellen gefunden. Nach einer Unterbrechung der Verhandlung waren sich Amtsanwalt Günter Jauch, Verteidiger Michael Doll und Richter Benz einig, dass die Anklage wegen der Herbeiführung der Waldbrandgefahr fallen gelassen wird, denn man konnte nicht zweifelsfrei nachweisen, dass der Angeklagte für die Brandschäden an den Fichten verantwortlich gemacht werden kann. Das unerlaubte Entsorgen von Bauschutt war jedoch unstrittig.

Durch ein Teilgeständnis des Angeklagten kam dieser noch mit einer glimpflichen Strafe davon, obwohl die Boden- und Luftgefährdung laut Richter Benz nicht unerheblich war.