Das Marihuana, von dem der Mann angeblich täglich bis zu zwei Gramm raucht, war in Tütchen verpackt. Foto: Gentsch

Amtsgericht verurteilt 23-Jährigen wegen Drogenbesitz. Strafe auf Bewährung ausgesetzt.

Freudenstadt - Die Vergesslichkeit eines 23-Jährigen führte dazu, dass er mit einer größeren Menge Marihuana erwischt wurde. Das Amtsgericht Freudenstadt verurteilte ihn am Donnerstag zu einer Geldstrafe und einer Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Damit kam das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach. Diese forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt werden sollte, da es für den Angeklagten die erste Freiheitsstrafe ist. Außerdem sollte er auch eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro zahlen. Die Verteidigung sah hingegen nur eine Geldstrafe als angemessen.

Lokführer findet Drogen im Wert von 400 Euro

Etwas mehr als 40 Gramm Marihuana hatte der Mann im Januar gekauft und dafür etwa 400 Euro ausgegeben. Als er auf dem Weg nach Hause in Freudenstadt aus dem Zug ausstieg, vergaß er seine Drogen, wie ein Kriminalbeamter im Zeugenstand berichtete.

Nachdem alle Fahrgäste ausgestiegen waren, bemerkte der Lokführer bei seinem Kontrollgang eine Einkaufstasche, deren Inhalt ihm verdächtig vorkam. Als der Angeklagte von draußen an die Tür klopfte, weil er seine Tasche zurückhaben wollte, verständigte der Lokführer die Polizei.

Angeklagter ist weitgehend geständig

Diese nahm den 23-Jährigen fest und durchsuchte anschließend seine Wohnung. Dabei fanden die Beamten Gebrauchsgegenstände zum Drogenkonsum und Behälter wie Gläser, Tüten oder eine Thermoskanne, in denen Drogenspuren nachgewiesen werden konnten, was darauf hinweist, dass der Mann sie als Versteck nutzte.

Die Polizei fand darüber hinaus auch mehrere Tabletten eines Heroin-Substitutionsmittels, das sich in unerlaubtem Besitz des Angeklagten befand. Der Mann gab an, die Tabletten im Dezember letzten Jahres in Freudenstadt gekauft zu haben.

Die Staatsanwaltschaft legte ihm daher in der Anklageschrift den unerlaubten Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln zur Last. Des Weiteren warf sie ihm vor, das Marihuana verkaufen zu wollen. Dafür sprach die große Menge und dass es in 21 Tütchen mit je etwa zwei Gramm abgepackt war.

Bereits in der Vergangenheit auffällig geworden

2014 wurde der junge Mann bereits wegen dem Verkauf von Drogen nach Jugendstrafrecht zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der Handel mit Drogen "wäre etwas, das für Sie nicht völlig fremd ist", merkte die Richterin an.

Der Angeklagte war weitgehend geständig, bestritt allerdings den Vorwurf des Drogenhandels. Er behauptete die gesamte Menge sei für den Eigenkonsum gedacht gewesen. Er rauche täglich 1,5 bis zwei Gramm, weshalb er sich etwa einen Monatsvorrat gekauft habe. Das Marihuana habe er bereits vom Verkäufer abgepackt bekommen.

"Sicher war sich das Gericht nicht"

Der Polizist im Zeugenstand gab an, dass es zwar unüblich sei, aber durchaus vorkomme, dass solche Mengen fertig abgepackt gekauft werden. Bisher sei der Angeklagte auch nicht von anderen Personen aus der Szene als Verkäufer genannt worden. Ob er die Absicht hatte, mit den Drogen zu handeln, lasse sich nach derzeitigem Stand weder beweisen noch widerlegen.

In seinem Urteil kam das Gericht zur selben Schlussfolgerung: "Sicher war sich das Gericht nicht, ob er tatsächlich Handeln wollte. Das ist nur spekulierbar", so die Richterin. Da er aber schon mal wegen Drogenhandel verurteilt wurde und seit einigen Jahren ein Suchtproblem habe, konnte das Gericht dennoch kein milderes Urteil fällen, weshalb der 23-Jährige die Bewährungsstrafe von einem Jahr erhielt und 2000 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen muss. Bei den verhängten Strafen handle es sich laut Gericht um spürbare Maßnahmen, die ein Weckruf für den Angeklagten sein sollen. Er muss sich zudem in Behandlung begeben, um sein Suchtproblem in den Griff zu kriegen.