Die Cannabispflanzen auf dem Balkon kommen den Angeklagten teuer zu stehen. (Symbolbild) Foto: dpa

48-Jähriger zeigt sich vor Amtsgericht geständig. 450 Euro Geldstrafe.   

Freudenstadt - Weil er zwei Cannabis-Pflanzen auf seinem Balkon angebaut hatte, musste sich ein 48-Jähriger vor dem Amtsgericht Freuenstadt verantworten. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden außerdem eine Zentralfeuerpatrone und drei Ecstasy-Tabletten gefunden. Der Mann war geständig und wurde zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro verurteilt.

Gleich zu Beginn der Verhandlung legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Er sagte aus, dass er die Patrone auf einem Hochstand im Wald gefunden und sie mitgenommen habe. Eine Waffe besitze er nicht. Die drei bei der Hausdurchsuchung gefundenen Ecstasy-Tabletten hätte er von einem Freund bekommen. Er habe nicht mehr gewusste, dass er sie noch besitze.

Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass der Anbau von Cannabis eine Straftat sei. Er habe gedacht, es wäre eine Lockerung in Gang gekommen. Er habe sie für den Eigenbedarf angebaut. Sein Verhalten tue ihm leid, beteuerte er mehrfach. Er habe durch den Vorfall, den ein Mitbewohner aus dem Haus zur Anzeige gebracht habe, auch seine Wohnung verloren und müsse, da er lediglich Hartz IV beziehe, bei seinen Eltern leben.

Ein Polizist sagte aus, dass die beiden Pflanzen zum Revier gebracht worden seien, wo sie bis zur Erntereife versorgt wurden. Dann wurden die Blüten und Blätter geerntet und getrocknet. Anschließend wurde mittels Feinwaage das Gewicht bestimmt. Sowohl Blüten als auch Blätter brachten dabei jeweils 15 Gramm auf die Waage. Eine THC-Bestimmung wurde nicht vorgenommen.

Anschrift fehlte

Das Verfahren gegen den Mann aus Freudenstadt zog sich mehr als zwei Jahre in die Länge, da er wegen des Vorfalls aus seiner Wohnung ausziehen musste. Er hatte sich nicht umgemeldet, sodass eine ladungsfähige Anschrift fehlte. Sein Rechtsverteidiger regte an, die beiden Vorgänge einzustellen, da es sich um Marginalien handle, die allenfalls mit einer Arbeitsauflage zu ahnden seien.

Die Staatsanwältin verwies darauf, dass es sich bei dem geernteten Cannabis um mehr als eine geringe Menge handle. Im Gegenzug wurde der Verstoß gegen das Waffengesetz fallengelassen. Angesichts des Geständnisses forderte sie in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro, also 675 Euro.

Der Rechtsanwalt des Angeklagten hielt die Höhe der Strafe für unangemessen, da die Tat schon lange zurückliege und es sich aus seiner Sicht um eine geringe Menge handelte, zumal der THC-Gehalt unbekannt geblieben sei. Er betonte erneut, dass eine Verfahrenseinstellung in Kombination mit Arbeitsstunden die richtige Form der Ahndung sei. Als die Staatsanwaltschaft dies ablehnte, verwies er darauf, dass das Gericht von einer Bestrafung absehen könne, da nur eine geringe Menge angebaut wurde.

Vor der Urteilsverkündung beteuerte der Angeklagte, dass er bereue, was er getan habe. Er habe seitdem sein Leben komplett neu überdacht und lebe seitdem drogenfrei.

Amtsgerichtsdirektor Rainer Graf-Frank urteilte milder als von der Staatsanwalt gefordert. Der Mann muss eine Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen zu 10 Euro zahlen. Er könne nicht mehr von einer geringen Menge ausgehen, allerdings berücksichtigte er bei seinem Urteil, dass der Mann ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, seine Wohnung verloren hat und die Verfahrensdauer mehr als zwei Jahre in Anspruch nahm. Der 48-Jährige muss die Verfahrenskosten zahlen. Am Ende sagte er, dass er sich überlegen werde, ob er gegen das Urteil Rechtsmittel einlege.