Trotz Verletzungen will sich Angeklagter nicht behandeln lassen. Verfahren letztlich eingestellt.

Freudenstadt - Ein Mann hat eine Verletzung im Bauch, will sich aber nicht am Krankenhaus Freudenstadt behandeln lassen. Der Versuch, ihn zwangsweise medizinisch zu versorgen, eskaliert. Der Fall landet vor dem Amtsgericht Freudenstadt, die Anklage lautet "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte".

Am 25. April vergangenen Jahres, gegen 22.10 Uhr, wird der Beschuldigte angetrunken und mit einer Schnittverletzung im Bauch im Krankenhaus Freudenstadt eingeliefert, heißt es in der Anklageschrift. Obwohl ein Arzt davor warnt, dass der Angeklagte innere Verletzungen erlitten haben könnte, will dieser nicht im Krankenhaus bleiben. Vier Polizeibeamte werden hinzugezogen. Dann rastet der Verletzte völlig aus: Er tritt und schlägt wild um sich, beleidigt die Polizisten. Selbst als es gelingt, ihn auf einer Liege zu fixieren, reißt er seine Arme los und schlägt weiter zu.

Der Angeklagte gab die Tat vor Gericht sofort zu. Er könne sich zwar nicht mehr an alles erinnern, aber "warum soll ich lügen?", fragte er in den Saal hinein. Er habe Streit mit dem neuen Lebensgefährten seiner Frau gehabt und sei dabei verletzt worden. Auch vor Gericht wollte er nicht einsehen, dass dem Arzt möglicherweise Konsequenzen gedroht hätten, hätte er ihn einfach so gehen lassen. "Polizeistaat!", schimpfte der Beschuldigte vor sich hin.

Drei der vier Polizisten berichteten anschließend als Zeugen von dem Ausraster. Sie hätten dem Beschuldigten keine Handschellen anlegen und der Arzt habe ihm nur mit viel Mühe eine Beruhigungsspritze geben können. Auch habe sich der Angeklagte Infusionen rausgerissen, es sei alles voller Blut gewesen. Zudem fielen Bedrohungen wie "Ich erwische euch auch mal nach dem Dienst."

Überdehnte Handgelenke, geschwollene und geprellte Finger und Kratzwunden waren bei den Polizisten die Folgen der Auseinandersetzung. Die Verhandlung wurde danach eine Weile zur Beratung unterbrochen, der Angeklagte musste den Saal verlassen. Schließlich kam für ihn, der wegen seiner Vorstrafen davon ausgegangen war, in das Gefängnis zu müssen, die Überraschung: Das Verfahren wird eingestellt. Es sei insgesamt fraglich, ob der Angeklagte tatsächlich im Krankenhaus hätte festgehalten werden dürfen, begründete der Richter das Urteil. Auch ist der Beschuldigte wegen einer Körperverletzung verurteilt.