Polizeikontrolle am Parkplatz der Bundesstraße vor Loßburg. Foto: Rath Foto: Schwarzwälder Bote

Verkehr: Stress im Landratsamt wegen Formfehler im neuen Bußgeldkatalog

Die Mitarbeiter der Bußgeldstelle im Landratsamt haben alle Hände voll zu tun. Inzwischen ist klar, wie mit Vergehen umgegangen wird, die nach Einführung des neuen, inzwischen aber ungültigen, Bußgeldkatalogs geahndet wurden.

Kreis Freudenstadt. Etwa 4000 Fälle sind im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts betroffen. Davon 150 Fälle mit Fahrverbot, teilte die Behörde auf Anfrage mit. "Die Mitarbeiter der Bußgeldstelle sind bereits an der Bearbeitung aller betroffenen Fälle dran", heißt es in der Stellungnahme. Fahrverbotsdelikte haben jedoch eine höhere Priorität, weshalb diese zuerst bearbeitet werden.

Anders als noch Mitte Juli (wir berichteten) ist nun klar, wie die Fälle gehandhabt werden. Bei den Fahrverboten müsse zunächst geprüft werden, ob das Vergehen auch nach dem alten Bußgeldkatalog den Entzug des Führerscheins bedeutet hätte. Sei dies der Fall, bleibe das Fahrverbot bestehen. In allen anderen Fällen werde der Führerschein nicht eingezogen, oder bereits abgegebene Führerscheine gehen an die Betroffenen zurück.

Ehrliche ist der Dumme

Bei den Bußgeldern sieht es etwas anders aus. Wer bereits bezahlt hat, bekommt keine Rückerstattung. Rechtskräftige Bescheide würden nicht zurückgenommen. Lediglich in nicht abgeschlossenen Verfahren werde die Bußgeldhöhe reduziert. Das treffe auf Fälle zu, in denen noch kein Bescheid erlassen worden oder der Fahrer fristgerecht Einspruch eingelegt habe – wer also anstandslos zahlt und keine Spielchen spielt oder Formfehler sucht, ist der Gekniffene.

Da bei der Bußgeldstelle nun eine Vielzahl an Fällen bearbeitet werden müssen und gleichzeitig viele Anfragen aus der Bevölkerung kommen, hätten die Mitarbeiter alle Hände voll zu tun. Grundsätzlich gelte aber: "Alle Betroffenen erhalten von uns schnellstmöglich eine Rückmeldung beziehungsweise einen abgeänderten Bescheid", so das Landratsamt weiter.

Ein Zeitrahmen, in dem das erfolgen soll, konnte die Behörde nicht nennen, da die Zahl der zu bearbeitenden Fälle und damit der Arbeitsaufwand so hoch sei.