Der 57-Jährige soll zwei Menschen erschossen und einen Touristen in Freudenstadt angegriffen haben.
Stuttgart/Freudenstadt - Für die sogenannten Parkplatzmorde soll ein 57 Jahre alter Mann aus Esslingen nach Forderung der Staatsanwaltschaft lebenslang ins Gefängnis. Oberstaatsanwalt Albrecht Braun sah am Donnerstag eine besondere Schwere der Schuld und beantragte vor dem Landgericht Stuttgart zudem die anschließende Sicherungsverwahrung des Angeklagten nach der Haft. Es gebe "eine klare Beweislage, die klarer nicht sein kann", sagte der Ankläger. Das Urteil soll am 1. Februar gesprochen werden.
Nach Überzeugung Brauns hatte der Frührentner aus "Freude am Töten" und "heimtückisch" im Mai 2010 einen 30 Jahre alten Mann bei Magstadt (Kreis Böblingen) und rund zwei Monate später einen 70-Jährigen bei Mörfelden-Walldorf in Südhessen erschossen. Die Tatorte gelten als Homosexuellen-Treffpunkte. Zudem soll der 57-Jährige einen Touristen in Freudenstadt mit einem Messer angegriffen und verletzt haben. Die Anklage lautet auf zweifachen Mord sowie versuchten Mord, doch kommt laut Gericht im letzten Fall auch eine gefährliche Körperverletzung in Betracht.
Der Oberstaatsanwalt führte als Beweise DNA-Spuren an den Tatorten und die beim Angeklagten gefundene Tatwaffe an. Er geht davon aus, dass der Angeklagte auch das Opfer in Freudenstadt ermorden wollte. "Er hat aus Mordlust gehandelt, aus Zeitvertreib und sportlichem Interesse", sagte Braun. Völlig willkürlich habe er seine arglosen Opfer ausgesucht. Er halte den Angeklagten in besonderer Weise für gefährlich.
Der Verteidiger des Angeklagten, Peter Mende, zweifelte die besonderen Schwere der Schuld an und beantragte, von Sicherungsverwahrung abzusehen. Eine besondere Schwere der Schuld schließt eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung aus.
Mende betonte in seinem Plädoyer, viele Fragen seien offen geblieben, die meist nur der Angeklagte beantworten könne. Zwar deute vieles auf seinen Mandanten als Täter hin, doch etwa das Motiv sei vollkommen unklar. Auch passe die Tat in Freudenstadt nicht zu den anderen Taten.
Das Leid der Hinterbliebenen schilderte ein Anwalt der Nebenklage. Die dreijährige Tochter des jüngeren Opfers habe ihrer Oma zufolge im Garten auf einen Baum klettern "und Papa aus dem Himmel holen" wollen. Zum Schluss ergriff der Angeklagte überraschend selbst das Wort. Wenn jemand im Saal sein sollte, der ihn als Grund für sein Leid und seine Nöte sehe, "dann würde mir das sehr leidtun". In dem Fall bitte er um Entschuldigung.