Die Böden in Grüntal und Frutenhof sind von landwirtschaftlich bedeutsamer Qualität. Doch die gesamte Gemarkung als Vorbehaltsgebiet klassifizieren zu lassen, schien Stadtverwaltung und Gemeinderat dann doch nicht ratsam. Foto: Eberhardt

Grüntal und Frutenhof insgesamt als Vorbehaltsfläche deklarieren zu lassen, ist dem Gemeinderat zu heikel.

Freudenstadt - Landwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in Freudenstadt. Der Teilregionalplan Landwirtschaft des Regionalverbands wurde im Gemeinderat folglich kritisch begutachtet. Sein Ergebnis lautete: weitgehend akzeptabel.

Der Teilregionalplan Landwirtschaft ist ein Flächenplanungsinstrument, mit dem unter anderem der Wirtschafts- und Existenzbedarf landwirtschaftlicher Betriebe erfasst, für die Zukunft gesichert und zugleich möglichst in Einklang mit den übrigen Stadtentwicklungszielen gebracht wird. Zudem werden regional bedeutsame Betriebe klassifiziert, wozu alle mit mehr als 50 Hektar Fläche beziehungsweise 50 Großvieheinheiten gehören.

Die Flächen werden in zwei Kategorien eingeteilt. Als sogenannte Vorranggebiete gelten landwirtschaftlich besonders bedeutsame Flächen, die für andere Zwecke ausgeschlossen sind. In den Vorbehaltsgebieten hingegen werden jene Flächen erfasst, die für die Landwirtschaft als besonders wichtig gelten, in besonderen Bedarfsfällen aber auch für Siedlungs- oder andere Zwecke herangezogen werden können.

Von den Vorbehaltsflächen gibt es in Freudenstadt einige in Dietersweiler, Musbach und Igelsberg. Flächen für Wohn- und Gewerbezwecke sind dort ausgespart. "Sie stehen damit den Stadtentwicklungszielen nicht im Wege", heißt es in der Formulierung der Stadtverwaltung. Anders sieht es in Grüntal und Frutenhof aus. Dort sind ebenfalls Vorbehaltsflächen ausgewiesen – allerdings nicht genug, wenn es nach Ansicht des Ortschaftsrats geht.

"Landwirtschaftlich ist Freudenstadt gut aufgestellt"

Jener bat darum, die gesamte Gemarkung als Vorbehaltsgebiet auszuweisen. Doch das bereitete OB Julian Osswald Bauchschmerzen: "Es würde uns unnötig einschränken, was die Entwicklungsmöglichkeiten angeht." Das wollte Grüntals Ortsvorsteher und Stadtrat Willi Armbruster (CDU) nicht. Nur: In Musbach seien mehrere Gebiete ausgewiesen worden, die nicht über die Wertigkeit der Böden in Grüntal und Frutenhof verfügen. "Von der Qualität her müssten die Flächen daher aufgenommen werden", erklärte Armbruster. Zugleich machte er sich für ein Ansinnen stark, das sich auch die Stadtverwaltung bereits auf die Fahnen geschrieben hat.

Nämlich die Bitte an den Regionalverband, auch Mischbetriebe aus land- und forstwirtschaftlicher Produktion in der 50-Hektar-Klassifizierung der besonders bedeutsamen Betriebe zu dulden. Denn: "Landwirtschaftlich ist Freudenstadt gut aufgestellt. Es sind gesunde Betriebe mit jungen Betriebsleitern", betonte Armbruster.

Doch mit der Ausweisung von gesamten Gemarkungsflächen als Vorbehaltsgebiete taten sich auch andere schwer. Die Landwirtschaft werde in Freudenstadt geschätzt, erklärte etwa Musbachs Ortsvorsteher Günter Züfle. "Aber die Bürger sollten entscheiden, wie sich ein Ort entwickelt, nicht die Landwirtschaft." Oberbürgermeister Julian Osswald formulierte schließlich einen Kompromiss: Der Regionalverband möge bei der Ausweisung der Gebiete auch Kriterien der Flächenbonität heranziehen.

Walter Trefz (Bürgeraktion) wollte diesen Zusatz jedoch um die Formulierung "und besondere Gegebenheiten" erweitert haben, um eventuell noch eigene lokale Bewertungspunkte unterbringen zu können. Die Beschlussformulierung, die von allen einstimmig getragen werden konnte, lautet: Der Regionalverband möge auch lokale Besonderheiten sowie Bonität für seine Bewertungen heranziehen. Außerdem soll die Einstufung eines bislang noch nicht als bedeutsam klassifizierten Betriebs im Stadtgebiet beantragt werden. Und es soll überprüft werden, inwieweit land- und forstwirtschaftliche Mischbetriebe bei entsprechender Betriebsgröße in die Liste der bedeutsamen Höfe aufgenommen werden können.