Entspannungsort und Naturerlebnis Wald. Das Landratsamt will keinem Erholungssuchenden den Weg verbauen. Foto: Rath

Waldwanderung bleibt genehmigungsfrei. Behörde kündigt bürger- und vereinsfreundliche Regelung an.

Freudenstadt - Machtwort von der Spitze des Landratsamts: Der bürokratische Aufwand für Genehmigungen von organisierten Veranstaltungen im Wald soll so gering wie möglich gehalten werden.

In einer Pressemitteilung stellt das Landratsamt klar, dass im Kreis Freudenstadt für Wanderungen der Schwarzwaldvereine auch künftig keine Genehmigung notwendig sei. Dasselbe gelte für Ausflüge von anderen Vereinen, Familien und Schulen, ferner für naturpädagogische Führungen sowie für private Lauf- und Fahrradgruppen. "Diese dienen ausschließlich der Erholung und sind daher vom allgemeinen Betretungsrecht des Waldes abgedeckt", heißt es in der Mitteilung.

Landrat Klaus Michael Rückert und dem Ersten Landesbeamten Reinhard Geiser sei es wichtig, dass die Vorschriften im Landeswaldgesetz zu organisierten Veranstaltungen im Wald "eng und bürgerfreundlich ausgelegt" werden. Einwohner und Gäste sollten den Forst "möglichst uneingeschränkt nutzen und genießen können". Eine vorherige Genehmigung sei daher nur für Veranstaltungen notwendig, "bei denen der wirtschaftliche oder kommerzielle Charakter im Vordergrund steht" oder bei denen die Teilnehmerzahl "völlig unüberschaubar" sei. Dazu zählten Rad- und Motorradveranstaltungen, öffentliche Waldfeste, Musikveranstaltungen oder öffentliche Übertragungen per Großleinwand. Genehmigungsbedürftig seien außerdem große Sternwanderungen und Volkswandertage.

Damit reagiert das Landratsamt auf die "zahlreichen Nachfragen", die nach Einführung des neuen Antragsformulars eingegangen waren. Offenbar hatten sich auch Vertreter zahlreicher Vereine verwundert die Augen gerieben.

Landrat steht Zorn ins Gesicht geschrieben

Das Thema hatte auch in der Sitzung des Kreistags am Montag zu Nachfragen und einer hitzigen Wortmeldung geführt. Walter Trefz (Grüne) kritisierte die Aussagen des Kreisforstamts heftig. Die Pläne seien für einen Tourismus-Landkreis "erschreckend". Er kündigte an, die Vorschriften zu ignorieren, wenn sie tatsächlich so umgesetzt würden. "Da wiehert nicht nur ein Amtsschimmel, sondern gleich mehrere Esel", ereiferte sich der 80-järhige ehemalige Förster vom Kniebis.

Auch dem Landrat stand der Zorn ins Gesicht geschrieben. Er kenne die Vorschriften nicht im Detail. Er werde sich aber ins Thema einarbeiten und versprach, "bürgerfreundliche Regelungen mit Augenmaß" zu schaffen. Als Landrat könne er nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Allzu dienstbeflissene Reglementierungen werde er zumindest im Zuständigkeitsgebiet des Landratsamts jedoch nicht dulden. "Als Behördenchef bin ich auch Chef des Kreisforstamts", so Rückert, "und das hat im Zweifel das zu tun, was ich sage."

Das Forstamt des Kreises hatte zunächst offenbar vor, die Regeln weitaus restriktiver auszulegen. Entscheidend sei nicht die Frage, ob eine Veranstaltung kommerziell ist oder nicht. Jedwede organisierte Veranstaltung sollte spätestens sechs Wochen im Vorfeld beantragt werden, wenn sie öffentlich angekündigt sei und es einen benannten Organisator gebe.

Die bürgerfreundliche Auslegung des Rechts gilt wohl auch für den Staatswald. Im Zuge der neuerlichen Forstreform ist das Kreisforstamt ab 2020 dafür zwar nicht mehr zuständig, sondern eine neue Anstalt öffentlichen Rechts. Die hoheitlichen Aufgaben sollen jedoch beim Kreis bleiben. Der Staatswald macht mit 16 000 Hektar etwa ein Drittel der gesamten Forstfläche im Landkreis aus.