Das Krankenhaus in Freudenstadt ist der Sitz der KLF gGmbH. Foto: SB-Archiv

Kreisräte äußern bei Vorlage der Jahresabschlüsse der KLF Bedenken gegen Entlastung.

Kreis Freudenstadt - Mit dem Abschluss des Jahres 2010 geht für die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH die Ära des ehemaligen Geschäftsführers Rainer Schmidhuber zu Ende. Der Kreistag tat sich daher schwer, die Entlastung des ehemaligen Krankenhausdirektors zu empfehlen.

Obwohl der neue Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft (KLF), Christian Roppelt, im Kreistag betont hatte, dass es wichtig sei, den Abschluss 2010, der von der Wirtschaftsprüfunsggesellschaft KPMG AG geprüft wurde, festzustellen und den Landrat zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der KLF Geschäftsführer und Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen, gab es etliche Stimmen, die Bedenken anmeldeten. Dabei brachen zum Teil alte Wunden wieder auf, die im vergangenen Jahr zur Entlassung von Geschäftsführer Schmidhuber geführt hatten.

In der langen Diskussion im Kreistag hob Kreisrat Ernst Wolf (FDP) hervor, er hätte Probleme, wenn die Entlastung der Geschäftsführung gleichzeitig bedeutet, die Arbeit des ehemaligen Geschäftsführer für gut zu befinden. Dazu meinte Christian Roppelt, die Entlastung sei keine Bewertung der Arbeit Schmidhubers, sondern beziehe sich auf die bilanztechnischen Dinge. Landrat Klaus Michael Rückert ergänzte, dass die Innenrevision keine Auffälligkeiten festgestellt habe, die einer Entlastung entgegensprechen. Kreisrat Wolfgang Kronenbitter (Freie Wähler) meinte, dass eine Entlastung auch verweigert werden kann, wenn die Geschäfte nicht zufriedenstellend geführt wurden. Die Entlastung bedeute zudem der Verzicht auf Regressansprüche.

Aufsichtsrat habe Entlastung ebenfalls empfohlen

Eventuelle Schadenersatzansprüche würden durch die Entlastung nicht ausgeschlossen, falls es entsprechende Begründungen gebe, entgegnete wiederum der Landrat. Die Wirtschaftsprüfer hätten keine Beanstandungen an der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung gefunden, erläuterte Kreisrat und Aufsichtsratsmitglied Erwin Reichert (SPD). Der Aufsichtsrat der KLF habe die Entlastung ebenfalls empfohlen. "Auch wenn es schwer gefallen ist".

Kreisrat Michael Fischer (Grüne) machte deutlich, dass der Zuspruch zum Tag der offenen Tür am vergangenen Sonntag im MVZ des Krankenhauses Freudenstadt ihn eigentlich optimistisch für die Zukunft stimme.

Kreisrat Heinz Hornberger (CDU) bemerkte, dass der Bestätigungsvermerk, den die Wirtschaftsprüfer erteilt hätten, aussage, dass es keine relevanten Verfehlungen gab. Die Bilanzen seien abgeprüft. "Wer gegen die Entlastung stimmt, verhält sich rechstwidrig", setzte Hornberger noch eins drauf.

Mit diesem Ausspruch stieß der CDU-Fraktionschef auf Widerstand, unter anderem bei Ernst Wolf, der Passagen aus dem Lagebericht zitierte, in denen Schmidhuber sich äußerte, dass sich Mandatsträger geschäftsschädigend verhalten hätten. "Ich frage mich, ob ich so was entlasten kann", sagte Wolf.

Wolfgang Kronenbitter wies nochmals darauf hin, dass sich der Kreistag auf keinen Fall rechtswidrig verhalte, wenn er die Entlastung verweigere. Darüber hatte er sich im GmbH-Gesetz zuvor schlau gemacht. Rechtswidrig sei eher die Aussage von Hornberger. Landrat Klaus Michael Rückert versuchte, die Wogen zu glätten, in dem er hervorhob, dass es durchaus gewollt sei, dass der Kreistag eine Zwischenstufe bildet, um den Jahresabschluss zu behandeln, bevor die Gesellschafterversammlung der KLF die Entlastung erteilt. Gleichzeitig gab er aber zu bedenken, dass er nochmals eine rechtliche Prüfung veranlassen müsste, falls die Entlastung tatsächlich nicht empfohlen wird.

Die Wortgefechte setzten sich munter quer durch alle Fraktionen fort, bis Kreisrat Gerhard Link (CDU) zum Ausdruck brachte, dass eine solche Diskussion zu einem Zeitpunkt, in dem man nach vorne schaue, "sehr sehr schade" sei, und sein Fraktionskollege Julian Osswald den Antrag auf Abstimmung stellte. Zuvor hatte Kreisrat Ernst Wolf einen Zusatz zum Beschlussvorschlag der Verwaltung beantragt, der jedoch keine Mehrheit fand.

Mit nur zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen wurde schließlich der Vorschlag der Kreisverwaltung beschlossen, mit dem Jahresabschluss und Konzernabschluss der KLF samt Prüfung zur Kenntnis genommen werden und der Landrat ermächtigt wird, in der Gesellschafterversammlung die Entlastung für Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu erteilen.