Die Kreissparkasse Freudenstadt hilft dabei, wirtschaftliche Folgen aus der Corona-Krise zu begrenzen. Foto: Kreissparkasse

Wirtschaft: Antragstellung für Förderprogramme möglich / Liquiditätsengpässe sollen kompensiert werden

Freudenstadt. Die Kreissparkasse Freudenstadt steht bereit, um von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen und Selbständigen Hilfe durch Förderkredite und Liquiditätshilfen zu gewähren.

Seit Montag sind über die Kreisparkasse Anträge aus der ersten Phase des Hilfspakets des Bundes und des Landes Baden-Württemberg möglich, teilt das Kreditinstitut mit. Unter anderem habe die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dazu die eingespielten bestehenden Programme erheblich erweitert. Die Kreissparkasse stelle dafür eigene Kreditmittel zur Verfügung.

"Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu begrenzen und stehen unseren Unternehmenskunden zur Seite", so Werner Loser, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Freudenstadt. Die KfW habe bestehende Programme für Liquiditätshilfen stark ausgeweitet, um Unternehmen den Zugang zu Krediten auch in schwierigen Zeiten zu erleichtern. Das sind vor allem der KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler, die schon mehr als fünf Jahre bestehen und der "ERP-Gründerkredit Universell" für jüngere Unternehmen, Freiberufler und Gründer.

Programme für alle Größen

Für alle Unternehmensgrößen böten diese Programme Kredite bis zu einer Milliarde Euro für Investitionen und Betriebsmittel, und stellten aktuell Hausbanken bis zu 90 Prozent von der Haftung frei, so Loser. Diese Angebote sollen von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die jetzt durch die Corona-Krise in größere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, aber zum Jahresende 2019 noch gesund waren. Die Kreissparkasse unterstützt die KfW dabei durch eine Risikoprüfung, die durch die KfW übernommen wird. Bei Krediten bis zu drei Millionen Euro könne damit die Zusage deutlich beschleunigt werden.

Für Selbstständige und Freiberufler hat die Bundesregierung ein weiteres Hilfsprogramm aufgelegt. Damit soll unmittelbar von der Corona-Pandemie Betroffenen eine Soforthilfe gewährt werden, um die wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren. Die Anträge hierfür können ab jetzt bei der zuständigen Kammer eingereicht werden.

Schnelle Unterstützung

"Hier geht es um Kundengruppen, die von den bestehenden Programmen nicht ausreichend erfasst werden und bei denen vor allem Zuschüsse wirksam sind", so Vorstandschef Werner Loser. "Der Kreissparkasse Freudenstadt ist es wichtig, dass die Hilfen möglichst schnell und wirksam bei den wirklich Betroffenen ankommen. Deshalb werden wir die personellen Ressourcen des Hauses bündeln und teilweise anders einsetzen. Wir werden aber mit unseren Schwesterinstituten und Verbundunternehmen in der Sparkassen-Finanzgruppe in Deutschland zu jedem Zeitpunkt die Bargeldversorgung und den bargeldlosen Zahlungsverkehr sicherstellen", so Werner Loser abschließend.