Beihilfe: Geld für Ärzte und Hebammen

Kreis Freudenstadt. Der Landkreis unterstützt wieder Medizinstudenten sowie angehende Hebammen und Entbindungspfleger mit Stipendien.

Bewerbungsschluss für beide Berufsfelder ist der 30. April. Mit der finanziellen Unterstützung will der Kreis dem zunehmenden Mangel an niedergelassenen Ärzten und Geburtshelfern im ländlichen Raum entgegenwirken, heißt es in einer Pressemitteilung.

Bis zu vier Medizinstudenten erhalten für die Dauer von bis zu vier Jahren eine Studienbeihilfe von 500 Euro monatlich. Im Gegenzug verpflichten sich die Studenten dazu, nach Erteilung der ärztlichen Approbation so lange im Landkreis ärztlich tätig zu sein, wie sie das Stipendium bezogen haben. Außerdem müssen sie ihr praktisches Studienjahr am Akademischen Lehrkrankenhaus in Freudenstadt absolvieren. Bewerben kann sich, wer den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hat.

Auch Geburtshelfer, die die Probezeit an einer staatlich anerkannten Hebammenschule bestanden haben, können Beihilfe erhalten. Sie beträgt, je nach Voraussetzung, 300 oder 1000 Euro pro Monat und wird maximal drei Jahre lang gewährt. Ansonsten sind die Bedingungen, was die Verpflichtung zur Arbeitszeit im Landkreis betrifft, wie die für die Ärzte.

Weitere Informationen: www.klf-web.de