"Die Erhöhung des Kinderfreibetrags muss mit einer substanziellen Kindergelderhöhung einhergehen", fordert SPD-Fraktionsvize Carola Reimann. Foto: Patrick Pleul/Archiv/Symbolbild Foto: dpa

Falschmeldung in sozialen Medien zum Thema Kinderzuschlag. Agentur für Arbeit klärt auf.

Region - Eine Falschmeldung in sozialen Medien zum Thema Kinderzuschlag sorgt für Irritationen in der Region. Demzufolge habe angeblich jeder Empfänger von Kindergeld auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro. Das ist falsch, teilt die Agentur für Arbeit mit. Die starre obere Einkommensgrenze sei zum 1. Januar zwar aufgehoben worden.

Aber wenn die Eltern mehr verdienen, als sie für sich selbst benötigen, verringere sich der Zuschlag je nach Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder nach und nach bis auf Null.

Ob sich ein Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lohne, lasse sich einfach und schnell unter www.kinderzuschlag.de herausfinden. Dort kann der Kinderzuschlag auch direkt online beantragt werden. Weitere Informationen: www.familienkasse.de.