Leandra Hagendorn erreicht gute Nachricht
Freudenstadt. Eine gute Nachricht hat die Bühnentanzpädagogin Leandra Hagendorn erreicht: Von privaten Musik- Tanz- und Ballettschulen wird auch künftig keine Umsatzsteuer erhoben. Das hat die parlamentarische Beratung des Jahressteuergesetzes 2013 in Berlin ergeben.
Betreiber fürchteten Existenzbedrohung
Die Inhaberin eines Ballett-Instituts in Freudenstadt hatte sich an den parlamentarischen Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel gewandt, weil sie um eine Existenzbedrohung für private Bildungseinrichtungen fürchtete, als sie von den Überlegungen aus dem Bundesfinanzministerium für eine Gesetzesänderung hörte. Diese sahen zwar vor, bei der grundsätzlichen Umsatzsteuerbefreiung zu bleiben. Aber es stand die Idee im Raum, eventuell zwischen Leistungen zu unterscheiden, die nur der Bildung, der reinen Freizeitgestaltung oder beidem dienen.
Es stand zur Diskussion, auf diese Weise das nationale Umsatzsteuerrecht auf die Rechtsprechung der EU anzupassen. Die Koalitionsfraktionen CDU, CSU und FDP haben sich nun aber aktuell dazu entschieden, es beim geltenden Rechtsstand zu belassen.
Leandra Hagendorn ist staatlich geprüfte Bühnentänzerin, die unter anderem an der John Cranko Schule Stuttgart, der Ballettschule der Oper Leipzig und an der Am-sterdamse Hogeschool voor de Kunsten ausgebildet wurde. Sie studierte zusätzlich Bühnentanzpädagogik an der Hochschule für Musik in Köln und ist seit sechs Jahren an verschiedenen Ballettschulen im In- und Ausland als Lehrkraft tätig.
Seit einem Jahr leitet sie ihr eigenes privates Ballett-Institut in Freudenstadt.