Falls ein Kind kein Geld habe, werde vom Busfahrer der Name notiert und es bestehe die Möglichkeit innerhalb von sieben Tagen nachzuweisen, dass das Kind eine Fahrkarte besitzt und den Fahrpreis nachzuzahlen. Foto: Archiv

Ohne Monatskarte muss Fahrpreis bezahlt werden. Landrat Rückert gibt Versprechen.

Kreis Freudenstadt - "Kein Kind wird im Kreis Freudenstadt an einer Bushaltestelle stehen gelassen." Dieses Versprechen wiederholte Landrat Klaus Michael Rückert im Kreistag.

In der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses hatte Kreisrat Daniel Wochner (FDP) darauf hingewiesen, dass es wohl vorgekommen sei, dass Schüler mit dem Bus nicht mitgenommen werden, wenn sie mal ihre Fahrkarte vergessen haben (wir berichteten). Daraufhin hatte der Landrat der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Freudenstadt (vgf) klar gemacht, dass dies nicht der Fall sein darf.

Im Kreistag gab Rückert jetzt bekannt, dass die vgf tatsächlich kein Kind an einer Haltestelle zurücklasse. Allerdings, so räumte der Landrat ein, müssten Schüler, wenn sie keine Fahrkarte haben, einen Einzelfahrschein lösen, was zwischen zwei und drei Euro ausmache. Falls ein Kind kein Geld habe, werde vom Busfahrer der Name notiert und es bestehe die Möglichkeit innerhalb von sieben Tagen nachzuweisen, dass das Kind eine Fahrkarte besitzt und den Fahrpreis nachzuzahlen. "Das wird von den Busfahrern mit Augenmaß umgesetzt", betonte Rückert und ergänzte, dass er diese Regelung für vertretbar halte.

"Was passiert im Wiederholungsfall?", wollte Kreisrat Daniel Wochner wissen. Er zeigte zudem ein gewisses Verständnis für die Erhebung des Fahrpreises, vertrat aber die Meinung, dass der Grundsatz gelten müsse, "je jünger das Kind, desto sicherer der Transport." Falls ein Schüler wiederholt seine Monatskarte vergesse, so antwortete Rückert, seien die Vertreter der vgf "Manns genug", um dann auf die Eltern zuzugehen. Kreisrat Ludwig Wäckers (Grüne) forderte eine Lösung ohne finanzielle Bestrafung der Kinder und schlug vor, den Schülern das Geld zurückzuzahlen, falls sie innerhalb einer Frist eine gültige Monatskarte vorlegen können.

"Wir sind nicht in dem Zeitalter, in dem Landrat einfach Gesetze erlassen kann", wies Klaus Michael Rückert auf die Zuständigkeit der vgf hin, sicherte aber zu, in einer Beiratssitzung das Thema nochmals anzusprechen. Dennoch bekräftige er seine Ansicht, dass ein kleiner "Erinnerungsanstoß" für die Schüler durch die Erhebung des Fahrpreises nichts schade. Außerdem gab der Landrat bekannt, dass die Regelung nur in den Bussen gelte.

Die Bahn handle nach der Eisenbahnverkehrsordnung, nach der ohne gültigen Fahrausweis 40 Euro fällig werden. Diese Gebühr könne auf sieben Euro reduziert werden, falls der Fahrgast nachweisen könne, dass er seine Monatskarte nur vergessen hat.