Soziales: Amt für Migration und Flüchtlinge legt Bericht vor / In diesem Jahr nur knapp 90 Menschen dem Landkreis zugewiesen

Obwohl die Zuweisung von Flüchtlingen im Kreis Freudenstadt erheblich zurückgegangen ist und Kapazitäten an Unterkünften abgebaut werden, bleiben für das Amt für Migration und Flüchtlinge des Landkreises viele Aufgaben und auch Probleme.

Kreis Freudenstadt. Der Kreis Freudenstadt hat aktuell 780 Unterkunftsplätze für Asylbewerber und Flüchtlinge. Gemeinschaftsunterkünfte gibt es an sieben Standorten. In diesem Jahr wurden dem Landkreis bisher weniger als 90 Personen zugewiesen. Im vergangenen Jahr mussten noch 156 Personen für die vorläufige Unterbringung aufgenommen werden. Vor zwei Jahren waren es 1156 und 2016 noch 510 Personen. Damals hatte der Landkreis 1700 Plätze für die Unterbringung von Asylbewerbern in Vorbereitung. Nach dem drastischen Rückgang der Zuweisungszahlen im Jahr 2016 wurden bis Ende 2017 fast 50 Prozent der Plätze wieder abgebaut.

Amt ist für drei Sachgebiete zuständig

Die Zahlen nannte Amtsleiter Benjamin Geigl vom Amt für Migration und Flüchtlinge, als er den ersten Jahresbericht im Verwaltungs- und Sozialausschuss des Kreistags vorstellte. Das Amt wurde zum 1. April 2016 eingerichtet und ist heute für drei Sachgebiete zuständig. Es ist untere Aufnahmebehörde für Flüchtlinge und Eingliederungsbehörde für Spätaussiedler; es ist für die Integration und soziale Betreuung zuständig und umfasst die Ausländerbehörde, das Personenstandswesen und Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit. Die 45 Mitarbeiter erledigen eine Herkulesaufgabe. Das wurde im Jahresbericht deutlich. Allein im Bereich der unteren Aufnahmebehörde gibt es über 30 Vollzeitstellen. 2014 waren es gerade mal fünf.

Obwohl die Zuweisung von Flüchtlingen sinkt, gebe es immer mehr Personen, die kein Bleiberecht haben, oder sich in der Klagephase gegen einen zurückgewiesenen Asylantrag befinden, erläuterte Geigl. Das sorge für Spannungen und bereite teils auch Probleme. Anfang dieses Jahres lebten noch 580 Personen in den Unterkünften der vorläufigen Unterbringung. Die Kapazität liegt bei 780 Plätzen. 130 Menschen sind als Flüchtlinge anerkannt, bei weiteren 130 wurde das Asylverfahren endgültig negativ beschieden. Sie sind ausreisepflichgtig. Die übrigen 320 Personen befinden sich noch im Asyl- oder im Klageverfahren. Es sei zu erwarten, dass ein großer Teil von ihnen kein Bleiberecht in Deutschland erhält, erläuterte der Amtsleiter. Bis Ende diesen Jahres rechne der Landkreis mit etwa 450 bis 600 Personen ohne Bleiberecht.

800 Menschen leben in privaten Wohnungen

Während die Kosten für die vorläufige Unterbringung vom Land erstattet werden, gibt es für die Anschlussuntebringung bis dato kein Geld vom Land. Die Kosten müssen der Kreis und die Kommunen tragen. Wie Benjamin Geigl berichtete, hat das Land aber für die Jahre 2018 und 2019 vereinbart, 134 Millionen Euro bereitzustellen, die auf die Kreise verteilt werden. Der Kreis Freudenstadt werde vermutlich 1,3 Millionen Euro davon abbekommen. 300 Personen mit Fluchthintergrund leben derzeit in Unterkünften von Kommunen, 800 leben bereits in privat gemietetem Wohnraum. Ähnlich wie die Zuweisungszahlen haben sich auch die Kosten nach unten entwickelt. Ohne die Erstattungen des Landes betrugen die Ausgaben des Landkreises nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2015 noch 4,9 Millionen Euro für die vorläufige Unterbringung, stiegen auf rund 5,2 Millionen im Jahr 2016 und sanken 2017 schlagartig auf rund 1,8 Millionen. Anders sieht es aber bei der Anschlussunterbringung aus. Diese Kosten betrugen 2015 noch rund 540 000 Euro, stiegen 2015 auf rund eine Million und machten im vergangenen Jahr rund 1,2 Millionen Euro aus. In diesem Jahr sei mit einer weiteren Steigerung der Kosten in der Anschlussunterbringung zu rechnen, erläuterte Geigl.

Nicht weit her ist es laut Geigl mit der Zahlungsmoral des Landes. Bis 2014 gab es pauschale Zahlungen an den Kreis, seit 2015 wurde eine tatsächliche Kostenerstattung für die Aufwendungen vereinbart. Doch noch nicht mal das Geld für 2015 sei da. Für 2016 habe der Kreis die Aufwendungen zwar gemeldet, doch diese würden jetzt geprüft – und das könne dauern. Wann die Ausgben für 2017 erstattet werden, stehe in den Sternen.

Innerhalb des Amts für Migration und Flüchtlinge gibt es auch die Rückkehrberatungsstelle, die sich besonders um die abgelehnten Asylbewerber kümmert. Mit 140 Personen war die Zahl der Rückkehrer 2016 besonders hoch, weil viele Eingereiste aus dem Westbalkan mit Starthilfe wieder zurückgereist seien, erläuterte Geigl. 2017 lag die Zahl der Rückkehrer bei unter 40, weil sich viele abgelehnte Asylbewerber noch im Klageverfahren befinden.

Für die soziale Betreuung der Menschen wurden acht Integrationsmanager befristet auf zwei Jahre eingestellt. Sie seien auch mit ehrenamtlichen Kräften eng vernetzt, hob Benjamin Geigl hervor. Das ehrenamtliche Engagement zahlreicher Bürger sei ein wesentlicher Erfolgsgarant für die gelungene Aufnahme von geflüchteten Menschen und deren Integration in die Gesellschaft.

Erwerbslosenquote liegt bei acht Prozent

Die Integration sei eine Daueraufgabe, die einen langen Atem benötige. Sie umfasse nicht nur Menschen mit Fluchthintergrund, sondern den gesamten Personenkreis mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Im Landkreis lebten rund 12 100 ausländische Menschen, das seien etwa zwölf Prozent der Gesamtbevölkerung. Für das nächste Jahr sei eine Einbürgerungsfeier geplant, kündigte Geigl an.

Laut Statistik sind im Kreis Freudenstadt rund acht Prozent der ausländischen Staatsanghörigen arbeitslos. Insgesamt liegt die Erwerbslosenquote aber nur bei 3,1 Prozent. Täglich gebe es in seinem Amt intern und extern einen guten Austausch und eine gute Zusammenarbeit, fasste Benjamin Geigl zusammen. Kreisrat Wolf Hoffmann (Bündnis 90/Grüne) dankte ihm und den Ehrenamtlichen für die Arbeit, die hervorragend gemacht werde. Bei allen Statistiken solle man jedoch nicht vergessen, dass hinter der gesamten Thematik Menschen stehen, meinte er.