Freudenstadt - Produkte über Social Media zu bewerben wird immer beliebter. Doch wann sogenannte Influencer die bezahlten Kooperationen mit Firmen kennzeichnen müssen und wann es sich um eine persönliche Empfehlung handelt, ist nicht immer ganz eindeutig. Deshalb beschäftigt sich die Bundesregierung mit einem Gesetz zur Regulierung.

Spätestens seitdem Fußballer-Ehefrau Cathy Hummels sich vor dem Münchner Landgericht wegen Schleichwerbung auf Instagram verantworten musste, steht praktisch unter jedem Bild in dem sozialen Netzwerk "Werbung oder Anzeige". Schleichwerbung ist in Deutschland nach Paragraf fünf - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - verboten. Cathy Hummels hat den Prozess zwar gewonnen, dennoch ist nicht allen Usern klar, wie und wann Bilder gekennzeichnet werden müssen.

Sabrina Schlee ist Influencerin. Die 28-Jährige kommt aus Freudenstadt und hat knapp 9000 Abonnenten auf Instagram. Influencer spezialisieren sich in der Regel auf Themen, zu denen sie Beiträge veröffentlichen. Bei Schlee ist das zum Beispiel Beauty, Kleidung und Lifestyle. Die junge Frau kooperiert mit Firmen, die sie dafür bezahlen, dass sie ihre Marken oder Produkte auf Instagram bewirbt. Diese bezahlten Kooperationen müssen in dem sozialen Netzwerk mit "Werbung oder Anzeige" gekennzeichnet werden - ansonsten drohen den Influencern Strafen.

Damit das der 28-Jährigen nicht passiert, hat sie für sich einen Weg gefunden, mit der Regelung umzugehen: "Ich kennzeichne einfach jedes Bild, dann bin ich auf der sicheren Seite". Auch sie wusste am Anfang nicht, wie sie mit der Situation umgehen soll. "Ich war total verunsichert und habe deshalb nachträglich jedes Bild von mir mit 'Werbung' gekennzeichnet", sagt Schlee.


Grundsätzlich findet es die junge Frau richtig und wichtig, Werbung auf Instagram zu kennzeichnen. "Wenn ich für eine Kooperation bezahlt werde, möchte ich das meinen Abonnenten zeigen", erklärt Schlee. Dennoch findet sie die Sache viel zu überzogen. "Für mich ist Instagram nur ein Hobby. User, die das hauptberuflich machen, haben es noch schwerer", meint sie.

Haben Influencer erst einmal die Millionen-Marke an Abonnenten geknackt, verschwimmt die Privatperson mit der Person des öffentlichen Lebens. Und da liegt laut Schlee die Schwierigkeit: "Im Prinzip könnte man dann gar keine Bilder mehr posten, weil sich überall Marken verstecken, für deren Vermarktung man nicht bezahlt wurde, die man seinen Abonnenten aber zeigen will", erklärt sie. Und das sei eben der springende Punkt: "Ich möchte meinen Abonnenten auch persönliche Empfehlungen geben, für die ich nicht bezahlt werde. Und wenn ich Marken unentgeltlich zeige, finde ich es unnötig, das zu kennzeichnen."

Mit dieser Unsicherheit hat nicht nur Sabrina Schlee zu kämpfen. So wie ihr geht es auch anderen Instagram-Nutzern. Deshalb will die Bundesregierung mit einem Gesetz reagieren. Dabei geht es laut Gerd Billen, Staatssekretär im Justizministerium, nicht darum, dass Beiträge, die bezahlt werden, als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Viel mehr will die Bundesregierung den Influencern mit dem Gesetz einen Rahmen geben, bei unbezahlter Markennennung. "Wenn Dinge gepostet werden, für die es keine Gegenleistung gibt, können wir Rechtssicherheit schaffen, indem nicht alles und jedes schon aus Angst vor einer Abmahnung als Werbung gekennzeichnet wird."

Derzeit müsse das geplante Gesetz noch mit anderen Ministerien abgestimmt werden, so Billen im ZDF. Kommen werde es aber "noch in dieser Legislaturperiode".

Info: Was sind Influencer?

Influencer sind Personen, die durch ihre Anzahl an Abonnenten, eine hohe Reichweite in den sozialen Netzwerken haben. Und deshalb von Firmen kontaktiert werden, um deren Produkte zu bewerben.