Die Polizei stellte das Cannabis sicher. Foto: dpa

Drei Angeklagte schweigen vor Gericht. Haupttäter kommt mit Bewährungsstrafe glimpflich davon.

Freudenstadt - Weil sie in einem Heizungskeller Marihuana verarbeitet hatten, saßen drei Männer auf der Anklagebank des Amtsgerichts Freudenstadt.

Sie mussten sich wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen unerlaubten Herstellens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten.

Die Männer wurden vor knapp einem Jahr im Heizungskeller des Hauptangeklagten in einem Freudenstädter Stadtteil beim Verarbeiten von getrockneten Blüten von Cannabispflanzen erwischt, die kurz zuvor geerntet worden waren. Die insgesamt 894 Gramm Blüten und 68,5 Gramm Marihuanaverschnitt wurden von der Polizei sichergestellt.

Die Angeklagten zeigten sich vor dem Schöffengericht wenig kooperativ, schwiegen und ließen ihre Anwälte sprechen. Der Verteidiger des Haupttäters gab eine Erklärung ab. Sein Mandant sei geständig. Er habe einen der beiden anderen Angeklagten an jenem Abend nur darum geben, die Cannabispflanzen mit dessen Auto vom Feld in den Keller der Wohnung zu befördern. Dieser habe somit nur einen Fahrdienst verrichtet. Der zweite Angeklagte sei sein Kumpel, der ihn am besagten Abend nur besucht habe. Die beiden hätten mit der Abernte der Pflanzen nichts zu tun gehabt.

Ein Kriminalbeamter erzählte, dass am Tatabend ein anonymer Anrufer der Polizei mitgeteilt habe, dass in dem Stadtteil möglicherweise ein Rauschgiftgeschäft stattfindet. Die Haustür der Wohnung sei offen gestanden und man habe gleich Marihuanageruch wahrgenommen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft hätten die Beamten einen Durchsuchungsbeschluss erhalten und sich an den Stiefvater des Hauptbeschuldigten im Haus gewandt, dem es gelungen sei, dass die Angeklagten den von innen verschlossenen Keller öffneten, ohne zu wissen, dass die Polizei davor stand.

Man habe die drei überraschten Männer festgenommen und eine Nacht in Untersuchungshaft gebracht, sagte ein Polizeibeamter aus. "Da alle drei verschmutzte Kleidung und Hände hatten, mussten wir davon ausgehen, dass gemeinschaftlich gehandelt wurde und alle drei am Abernten beteiligt waren", so der Polizist. Zudem seien drei Scheren im Keller gefunden worden. Nach der Beweisaufnahme stellte Richter Axel Benz Überlegungen an, den Haupttäter als Alleintäter zu verurteilen und die beiden anderen freizusprechen.

Belastend für den Haupttäter sei sein Vorstrafenregister, mit mehreren Alkohol- und Betäubungsmittel-Vergehen, so der Richter. Außerdem habe er Bewährungsbruch begangen. Als positiv zu bewerten sei jedoch das Geständnis und dass er bereits einen Termin für eine Alkohol- und Betäubungsmittel-Therapie sowie eine feste Arbeitsstelle habe, sagte der Richter.

Zu berücksichtigen sei auch, dass die "Ware" sichergestellt wurde und nicht auf den Markt gekommen ist. Die Staatsanwältin war jedoch der Meinung, alle drei Angeklagten hätten sich schuldig gemacht und forderte für alle drei Angeklagten Haftstrafen, für den Hauptbeschuldigten ohne Bewährung. Das Schöffengericht zeigte sich jedoch milde, vor allem bei dem Hauptangeklagten, der als Alleintäter mit einer Bewährungsstrafe glimpflich davonkam. Ihm wird in den drei Jahren seiner Bewährungszeit ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Außerdem wurde er zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt.

Der zweite Angeklagte, der Fahrer, wurde wegen Beihilfe zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro an die Kinderwerkstatt Eigen-Sinn verurteilt. Die beiden Männer müssen auch die Prozesskosten bezahlen. Der dritte Angeklagte wurde freigesprochen.