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Verwaltung nimmt neue Polizeiverordnung in Angriff. Neue Stelle um Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.

Freudenstadt - Wer seinen Kaugummi auf die Straße spuckt oder seine Kippe aus dem Autofenster schnippt, könnte in Freudenstadt bald höhere Strafen zahlen. Die Stadtverwaltung hat begonnen, eine neue Polizeiverordnung zu erarbeiten.

Der Grund sind aktuelle Gesetzesänderungen auf Landesebene. Da die Verwaltung stark ausgelastet sei, dauere es noch mindestens bis Ende 2019, bis die Verwaltung dem Gemeinderat eine neue Version zum Beschluss vorlegen könne, sagte Bürgermeisterin Stephanie Hentschel auf Nachfrage unserer Zeitung. Es könne wegen der Auslastung aber auch gut 2020 werden. Außerdem soll eine Stelle geschaffen werden, die die Ordnungswidrigkeiten ahndet.

Ärger wegen Müll an Sporthalle

Zur Sprache kam das Thema in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Umwelt. SPD-Gemeinderat Günter Braun, der auch Beirat der Freudenstädter Sportvereine ist, hatte berichtet, dass am Morgen ein Bereich der Halle – wohl von Jugendlichen – vermüllt worden war und gefragt, was die Stadt dagegen tun könne.

Oberbürgermeister Julian Osswald sprach davon, dass man den Katalog verschärfen müsse. Dann könne eine weggeworfene Kippe oder ein ausgespuckter Kaugummi auch mal 250 Euro kosten, wenn man in flagranti erwischt würde. Es gehe darum, ein Exempel zu statuieren. Er selbst sehe die Müllproblematik auch auf dem Kienberg, wo er jeden Morgen Hundekotbeutel aufsammle, so Osswald.

Land hat strengere Strafen ermöglicht

Es gebe bei den Bußgeldern aber einen gewissen Ermessensspielraum, betonte Hentschel. Es sei ja auch ein Unterschied, ob jemand den Kaugummi ostentativ ausspucke, oder ob es ein Versehen sei. Hintergrund ist eine Aktualisierung des Bußgeldkatalogs Umwelt. Damit hat Baden-Württemberg 2018 unter anderem auch strengere Strafen für sogenannten Kleinmüll ermöglicht.

Lagen diese bis dahin bei zehn bis 25 Euro, sind jetzt deutlich höhere Verwarngelder möglich. Dies gilt unter anderem für Kaugummis, Kippen, Kaffeebecher und Verpackungen aus Schnellrestaurants.

Die Freudenstädter Polizeiverordnung wurde in den frühen 80er-Jahren verfasst und zuletzt Ende der 90er-Jahre aktualisiert.