Vereine: Freigrenze für Zuwendungen steigt / Finanzamt Freudenstadt kündigt Stichproben an

Staatliche Anerkennung für die Arbeit in Hunderten von Vereinen im Kreis Freudenstadt: Die Freigrenze für Zuwendungen steigt.

Kreis Freudenstadt. Das Finanzministerium in Stuttgart hat den Freibetrag für Mitgliederehrungen von bislang 40 auf jetzt 60 Euro erhöht. Der neue Freibetrag gilt rückwirkend zum 1. Januar 2019, so Erich Kiefer, Leiter des Finanzamts Freudenstadt.

Bei "Aufmerksamkeiten an Vereinsmitglieder" werde fiskalisch zwischen zwei Fällen unterschieden: allgemeine Vereinsereignisse wie Ausflüge oder eine Weihnachtsfeier oder persönliche Anlässe wie ein runder Geburtstag, eine Hochzeit oder eine Ehrung. Für beide Fälle wurde der Freibetrag erhöht, den gemeinnützige Vereine aus ihrer Kasse finanzieren können. In begründeten Fällen dürfe die Grenze auch überschritten werden.

Laut Kiefer kann ein Mitglied somit auch mehrfach pro Jahr vom Verein bedacht werden. "Ein Extrembeispiel: Ein Mitglied wird in einem Jahr für langjähriges Engagement ausgezeichnet, feiert Hochzeit und nimmt dann noch an der Weihnachtsfeier teil, in dem die Kosten für Essen und Rahmenprogramm beispielsweise von der Vereinskasse getragen werden", so der Chef des Finanzamts. Kiefer sagte, das Freudenstädter Finanzamt sei kulant, es werde aber "Stichproben" geben.

Mit der Erhöhung der Freigrenzen wollen die Finanzbehörden einerseits dem Umstand allgemein steigender Preise Rechnung tragen, andererseits die ehrenamtliche Arbeit würdigen, die in Vereinen geleistet werde. Vereine leben vom ehrenamtlichen Einsatz. Engagement verdient Wertschätzung", so Finanzministerin Edith Sitzmann.

Fast jeder zweite in Baden-Württemberg engagiere sich ehrenamtlich. Die höhere Freigrenze sei auch ein Beitrag, die Bürokratie einzudämmen. Die Abgabenordnung bei Aufwendungen für Vereinsmitglieder sei Ländersache. Eine bundeseinheitliche Regelung gebe es nicht.