Prozesse: Geschädigte recherchiert jahrelang nach Soundsystemen und wird in Davos fündig / Weiterer Termin am Donnerstag

Auf mehr als 150 000 Euro soll sich der Vermögensschaden belaufen, den die drei Angeklagten – zwei Männer und eine Frau – verursacht haben. Am zweiten Verhandlungstag wegen Betrugsvorwürfen in 28 Fällen (wir berichteten) wurde vor dem Hilfsschöffengericht Freudenstadt die Beweisaufnahme fortgesetzt.

Freudenstadt. Auch ein ehemaliger Beschäftigter des nicht mehr existierenden Freudenstädter Hausmeisterservice, den der geständige Hauptangeklagte betrieb, kam dabei zu Wort. Gerade mal zwei Monate war der 31-jährige Mann dort beschäftigt. Das Unternehmen kam ihm zunächst seriös vor. Mit einem nagelneuen Radlader versah er Winterdienste. Nachdem eines Tages die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss auf dem Firmengelände erschien, kündigte er kurz darauf seinen Arbeitsvertrag. Bis heute schulden ihm die Angeklagten einen Monatsverdienst.

Gehört wurden auch zwei Vermieter von Radladern. Einer hatte den Angeklagten das Gefährt vermietet und Vorkasse verlangt. Laut einem vorgelegten Beleg waren dafür 12 000 Euro Kaution bezahlt, woraufhin das Fahrzeug ausgeliefert worden war. Die Kaution ging jedoch nie beim Vermieter ein. Das Dokument war vermutlich ein Fake ebenso wie die Zahlung. Die Angeklagten waren auch nicht mehr telefonisch erreichbar. Vorteilhaft war für diesen Vermieter, dass das Fahrzeug mit einem Funksender zur Standortbestimmung ausgestattet war. So kam er aus Gießen, um den Radlader abzuholen. Die Mietrechnung inklusive der entstandenen Schäden an dem Fahrzeug über 4500 Euro wurde bis dato nicht beglichen. Es folgte eine Strafanzeige. Ein Mahnbescheid schien erfolglos, so der Zeuge, da "nichts zu holen war".

Auch der zweite Vermieter eines Radladers mit Schneeschild und Salzstreuer blieb auf drei Monatsmieten von jeweils 2500 Euro sitzen. Er holte sein Gefährt ebenfalls in Freudenstadt ab, ließ seine Anwälte nach den Geschäftsinhabern recherchieren. Allerdings ohne Erfolg, da diese das Geschäft nicht mehr angemeldet hatten und vermutlich im Ausland untergetaucht waren. Auf den Kosten sitzen blieben auch eine Firma, die an den Hausmeisterservice mehr als 24 000 Kilo Streusalz verkauft hatte, und eine Metzgerei, bei der große Mengen an Würsten und Fleisch zum Verkaufspreis von rund 13 000 Euro für ein Event bestellt und nicht abgeholt worden waren. Lediglich einen kleinen Teil konnte die Metzgerei noch anderweitig abverkaufen.

Für rund 3500 Euro kauften die Angeklagten Getränke bei einer Getränkehandlung. Wie bei allen anderen Bestellungen, blieb auch hier der Rechnungsbetrag unbezahlt. Per Mail, wie bei den meisten Tatvorwürfen, orderten die Angeklagten Party-Equipment und holten es in Bodenseenähe ab. Nach dem Event sollten die Geräte wie Verstärker, DJ-Mischpult und Funkmikrofone zurückgegeben werden. Zu diesem Zeitpunkt war bei den Auftraggebern niemand mehr telefonisch erreichbar. Der Veranstaltungstechniker wurde misstrauisch, erstattete Anzeige und machte sich auf den Weg nach Freudenstadt, um nach den Geräten zu suchen. Doch er bekam die Geräte und das Zubehör nicht mehr zurück. Ihm entstand ein Schaden von 14 500 Euro – der Zeitwert.

Aus Villingen-Schwenningen hatte im Jahr 2016 ein weiteres kleines Unternehmen Veranstaltungstechnik an die Angeklagten vermietet. Dummerweise, so die Mitinhaberin, wurde dafür keine Vorkasse verlangt. Das komplette Material kam nicht zurück, und die Auftraggeber waren nicht mehr erreichbar. Anzeige wegen Unterschlagung wurde erstattet, und die Frau recherchierte im Internet nach dem technischen Equipment. Im Jahr 2018 hatte sie den Hauptangeklagten im Internet gefunden und ihn sogar telefonisch kontaktiert. Dass das von ihm angemietete und nicht bezahlte Equipment in einem Schweizer Hotel in Davos gelandet sei, wurde von ihm sogar bestätigt. Dort soll auch das Material des ersten Technikvermieters abgeblieben sein. Einen Zeitwert der Geräte konnte die Vermieterin nicht nennen. Sie musste für die Wiederbeschaffung rund 20 000 Euro aufbringen und hofft darauf, dass sie noch einen Weg findet, an die Geräte in der Schweiz zu kommen.

Der Prozess, bei dem es um Taten aus den Jahren 2015 und 2016 geht, geht am Donnerstag, 9. Juli, mit der Fortsetzung der Beweisaufnahme weiter. Die Plädoyers und die Urteilsverkündung stehen voraussichtlich am vierten Verhandlungstag an.