Justiz: Erwerbsloser Mann muss 1500 Euro zahlen oder gemeinnützige Arbeit leisten / Inzwischen wohl clean

Freudenstadt. Wegen illegalen Handels und Besitzes von Drogen ist ein 23-Jähriger vom Amtsgericht Freudenstadt zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt worden. Im Oktober und November 2015 hatte er mehrmals einem verdeckten Ermittler der Polizei Ecstasy-Pillen und Haschisch verkauft.

Ursprünglich ermittelte die Polizei laut Zeugenaussage eines Beamten in dieser Zeit gegen andere Personen, die am Stadtbahnhof mutmaßlich mit Drogen handelten. So habe der Angeklagte erstmals im Oktober 2015 den verdeckten Ermittler der Polizei mit dem Hinweis angesprochen, dass auch er etwas habe.

Mehrere Treffen in wenigen Wochen

Darauf habe er ihm Ecstasy für 75 Euro verkauft. Nur vier Tage später trafen sich Angeklagter und verdeckter Ermittler erneut; diesmal erwarb der Polizist Marihuana für 100 Euro. Im November kam es zu einem weiteren Deal von fünf Ecstasy-Pillen. Der Angeklagte habe die Drogen immer im Helmfach seines Motorrollers versteckt gehabt. Der Ermittler will bei seinem dritten Kauf erkannt haben, dass der Angeklagte das Ecstasy aus einer größeren Tüte mit insgesamt etwa 30 Pillen nahm. Der Angeklagte stritt dies ab, was Richter Michael Groß später als "reine Schutzbehauptung" bezeichnete. Beim vierten und letzten Handel zwischen den beiden übergab der Angeklagte vier Tabletten und zwei Gramm Haschisch an den Ermittler.

Ein als Zeuge geladener Polizist des Kriminalkommissariats Freudenstadt berichtete, dass man Hinweise auf Verbindungen des Angeklagten zu einem anderen Mann ermittelt habe, der regelmäßig größere Mengen Marihuana und Ecstasy im sogenannten Darknet bestellt haben soll. Der Angeklagte wollte nicht sagen, woher er die Drogen hatte.

Im März 2016 wurde er am Stadtbahnhof festgenommen. Dabei beschlagnahmte die Polizei 345 Euro und zwei Gramm Amphetamine. Der Angeklagte gestand die Vorwürfe zu Beginn der Verhandlung und erklärte, dass er damals keinen festen Wohnsitz gehabt habe. Die Drogen habe er nicht verkauft, um Gewinn zu erzielen, sondern um seinen eigenen Konsum zu finanzieren.

Der Mann mit Hauptschulabschluss hat inzwischen zwar eine Wohnung, deren Miete aber durch staatliche Hilfe finanziert wird. Zusätzlich bekommt er nach eigenen Angaben Arbeitslosengeld in Höhe von rund 400 Euro. Seit er aber eine Wohnung habe, sei er "clean". Dies beteuerte er auf wiederholte Nachfrage des Richters.

Angeklagter für Richter ein "Kleindealer"

Im Plädoyer beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Zu Lasten des Angeklagten wertete sie die gehandelten Drogenmengen ebenso wie zwei einschlägige Vorstrafen.

Richter Groß bezeichnete den Mann in seiner Urteilsbegründung als "Kleindealer" und attestierte ihm eine "positive Entwicklung" seit den Taten vor fast zwei Jahren. Daher sei keine Freiheitsstrafe notwendig. Die Geldstrafe kann auch in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden. Zudem werden 345 Euro Wertersatz eingezogen.